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Offenlegung Eigenmittel und Liquidität

Der Konzern BKB verfügt per 31.12.2021 mit einer Gesamtkapitalquote von 18,5 % sowie einer Leverage Ratio von 6,9 % über eine solide Eigenkapitalausstattung. Zusätzlich kann eine komfortable Quote für die kurzfristige Liquidität (LCR) von 233,6 % im 4. Quartal 2021 ausgewiesen werden. Mit den vorliegenden Informationen per 31.12.2021 trägt der Konzern BKB den Vorgaben aus der Eigenmittelverordnung (ERV) sowie den Offenlegungsvorschriften nach FINMA-Rundschreiben 2016/1 «Offenlegung – Banken» vollständig Rechnung. Per 1.7.2021 sind die angepasste Liquiditätsverordnung (LiqV) sowie das teilrevidierte FINMA-Rundschreiben 2015/2 «Liquiditätsrisiken - Banken» in Kraft getreten. Erstmals wurde die überarbeitete Meldung der NSFR (Net Stable Funding Ratio) per 30.9.2021 eingereicht und weist per 31.12.2021 eine Deckung von 125,6 % auf.

Als Finanzgruppe und Kategorie-3-Bank unterliegt die Basler Kantonalbank auf Konzernstufe den vollen Offenlegungspflichten nach FINMA-Rundschreiben 2016/1 «Offenlegung – Banken». Aufbau und Tabellenstruktur werden vom Regulator detailliert vorgegeben und prägen die Aufbereitung der nachfolgenden Informationen. Die Rahmenbedingungen sehen vor, dass bei Tabellen mit flexiblem Format auf andere leicht zugängliche Informationen verwiesen werden kann. Dies nimmt der Konzern BKB vor allem im Bereich der qualitativen Beschreibung wahr und verweist dabei auf entsprechende Ausführungen im aktuellen Geschäftsbericht. Tabellen, welche aufgrund des zu beschreibenden Sachverhalts keine Anwendung finden oder deren Ausweis keine wesentliche Aussagekraft haben, werden nicht veröffentlicht. Eine Übersicht über alle potenziellen Tabellen, inklusive Informationen über den Offenlegungsstatus, findet sich unter dem Abschnitt Schematischer Aufbau des Offenlegungsberichts. Für Informationen zur Corporate Governance wird auf das Kapitel im publizierten Geschäftsbericht 2021 der BKB verwiesen.

Schematischer Aufbau des Offenlegungsberichts

Schematischer Aufbau des Offenlegungsberichts 

Im Folgenden werden eine schematische Übersicht zu den nach FINMA-Rundschreiben 2016/1 «Offenlegung – Banken» vorgesehenen Tabellen sowie eine Beurteilung der Anwendbarkeit im Kontext des Geschäftsumfelds der Basler Kantonalbank gegeben.

Bezeichnung nach SA-BIZ

 

Tabellenbezeichnung

Publikation

Periodizität

Verweis

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtige aufsichtsrechtliche Kennzahlen und RWAs

KM1

https://my.nswow.ch/wow/107/15874#BKB_KM1

Grundlegende regulatorische Kennzahlen

ja

halbjährlich

 

KM2

 

Grundlegende Kennzahlen «TLAC-Anforderungen (auf Stufe Abwicklungsgruppe)»

nein, nur international systemrelevante Banken

n/a

 

OVA

https://my.nswow.ch/wow/107/15874#BKB_OVA

Risikomanagementansatz der Bank

ja

jährlich

 

OV1

https://my.nswow.ch/wow/107/15874#BKB_OV1

Überblick über die risikogewichteten Positionen

ja

halbjährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergleich zwischen buchhalterischen und aufsichtsrechtlichen Positionen

LI1

https://my.nswow.ch/wow/107/15875#BKB_LI1

Abgleich zwischen buchhalterischen Werten und aufsichtsrechtlichen Positionen 1

ja

jährlich

 

LI2

https://my.nswow.ch/wow/107/15875#BKB_LI2

Darstellung der Differenzen zwischen den aufsichtsrechtlichen Positionen und den Buchwerten

ja

jährlich

 

LIA

https://my.nswow.ch/wow/107/15875#BKB_LIA

Erläuterung zu den Differenzen zwischen Buchwerten und aufsichtsrechtlichen Werten

ja

jährlich

 

PV1

https://my.nswow.ch/wow/107/15875#BKB_PV1

Prudentielle Wertanpassungen

ja

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammensetzung des Kapitals

 

 

 

CC1

https://my.nswow.ch/wow/107/15880#BKB_CC1

Darstellung der regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel 2

ja

jährlich

 

CC2

https://my.nswow.ch/wow/107/15880#BKB_CC2

Überleitung der regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel zur Bilanz 1

ja

jährlich

 

CCA

https://my.nswow.ch/wow/107/15880#BKB_CCA

Hauptmerkmale regulatorischer Eigenkapitalinstrumente und anderer TLAC-Instrumente

ja

jährlich

 

TLAC1

 

TLAC-Zusammensetzung international systemrelevanter Banken (auf Stufe Abwicklungsgruppe)

nein, nur international systemrelevante Banken

n/a

 

TLAC2

 

Wesentliche Gruppengesellschaften – Rang der Forderungen auf Stufe der juristischen Einheit

nein, nur international systemrelevante Banken

n/a

 

TLAC3

 

Abwicklungseinheit – Rang der Forderungen auf Stufe der juristischen Einheit

nein, nur international systemrelevante Banken

n/a

 

 

 

 

 

 

 

1 Tabelle LI1 und Tabelle CC2 werden kombiniert dargestellt.

2 Die Informationen der Tabelle werden zugunsten der Übersichtlichkeit in mehrere thematische Subtabellen aufgegliedert.

Bezeichnung nach SA-BIZ

 

Tabellenbezeichnung

Publikation

Periodizität

Verweis

 

 

 

 

 

 

 

 

Makroprudentielle Aufsichtsmassnahmen

GSIB1

 

G-SIB-Indikatoren

nein, nur international systemrelevante Banken

n/a

 

CCyB1

 

Geografische Aufteilung der Forderungen für den erweiterten antizyklischen Puffer nach Basler Mindeststandards

nein, nur Banken, die Art. 44a ERV erfüllen

n/a

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Leverage Ratio

 

 

 

LR1

https://my.nswow.ch/wow/107/158761#BKB_LR1

Leverage Ratio: Vergleich der Bilanzaktiven und des Gesamtengagements für die Leverage Ratio

ja

jährlich

 

LR2

https://my.nswow.ch/wow/107/15876#BKB_LR2

Leverage Ratio: detaillierte Darstellung

ja

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Liquidität

 

 

 

LIQA

https://my.nswow.ch/wow/107/15870#BKB_LIQA

Liquidität: Management der Liquiditätsrisiken

ja

jährlich

 

LIQ1

https://my.nswow.ch/wow/107/15870#BKB_LIQ1

Liquidität: Informationen zur Liquiditätsquote (LCR)

ja

halbjährlich

 

LIQ2

https://my.nswow.ch/wow/91/12506#BKB_LIQ2

Liquidität: Informationen zur Finanzierungsquote (NSFR)

ja

halbjährlich

 

Bezeichnung nach SA-BIZ

 

Tabellenbezeichnung

Publikation

Periodizität

Verweis

 

 

 

 

 

 

 

 

Kreditrisiko

 

 

 

CRA

https://my.nswow.ch/wow/107/15878#BKB_CRA

Kreditrisiko: allgemeine Informationen

ja

jährlich

 

CR1

https://my.nswow.ch/wow/107/15878#BKB_CR1

Kreditrisiko: Kreditqualität der Aktiven

ja

jährlich

 

CR2

https://my.nswow.ch/wow/107/15878#BKB_CR2

Kreditrisiko: Veränderungen in den Portfolien von Forderungen und Schuldtiteln in Ausfall

ja

jährlich

 

CRB

https://my.nswow.ch/wow/107/15878#BKB_CRB

Kreditrisiko: zusätzliche Angaben zur Kreditqualität der Aktiven 1

ja

jährlich

 

CRC

https://my.nswow.ch/wow/107/15878#BKB_CRC

Kreditrisiko: Angaben zu Risikominderungstechniken

ja

jährlich

 

CR3

https://my.nswow.ch/wow/107/15878#BKB_CR3

Kreditrisiken: Gesamtsicht der Risikominderungstechniken

ja

jährlich

 

CRD

https://my.nswow.ch/wow/107/15878#BKB_CRD

Kreditrisiko: Angaben zur Verwendung externer Ratings im Standardansatz

ja

jährlich

 

CR4

https://my.nswow.ch/wow/107/15878#BKB_CR4

Kreditrisiko: Risikoexpositionen und Auswirkungen der Kreditrisikominderung nach dem Standardansatz

ja

jährlich

 

CR5

https://my.nswow.ch/wow/107/15878#BKB_CR5

Kreditrisiko: Positionen nach Positionskategorien und Risikogewichtung nach dem Standardansatz

ja

jährlich

 

CRE

 

IRB: Angaben über die Modelle

nein, keine Anwendung des IRB-Ansatzes

n/a

 

CR6

 

IRB: Risikoexposition nach Positionskate- gorien und Ausfallwahrscheinlichkeiten

nein, keine Anwendung des IRB-Ansatzes

n/a

 

CR7

 

IRB: risikomindernde Auswirkungen von Kreditderivaten auf die Risikogewichtung

nein, keine Anwendung des IRB-Ansatzes

n/a

 

CR8

 

IRB: RWA-Veränderung der Kreditrisiko- positionen

nein, keine Anwendung des IRB-Ansatzes

n/a

 

CR9

 

IRB: Ex-post-Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeitsschätzungen, nach Positionskategorien

nein, keine Anwendung des IRB-Ansatzes

n/a

 

CR10

 

IRB: Spezialfinanzierungen und Beteiligungstitel unter der einfachen Risiko- gewichtungsmethode

nein, keine Anwendung des IRB-Ansatzes

n/a

 

1 Die Informationen der Tabelle werden zugunsten der Übersichtlichkeit in mehrere thematische Subtabellen aufgegliedert.

Bezeichnung nach SA-BIZ

 

Tabellenbezeichnung

Publikation

Periodizität

Verweis

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegenparteikreditrisiko

 

 

 

CCRA

https://my.nswow.ch/wow/107/15872#BKB_CCRA

Gegenparteikreditrisiko: allgemeine Angaben

ja

jährlich

 

CCR1

 

Gegenparteikreditrisiko: Analyse nach Ansatz

nein, nur für systemrelevante Banken

n/a

 

CCR2

 

Gegenparteikreditrisiko: Bewertungsanpassungen der Kreditpositionen (Credit Valuation Adjustment, CVA) zulasten der Eigenmittel

nein, nur für systemrelevante Banken

n/a

 

CCR3

https://my.nswow.ch/wow/107/15872#BKB_CCR3

Gegenparteikreditrisiko: Positionen nach Positionskategorien und Risikogewichtung nach dem Standardansatz

ja

jährlich

 

CCR4

 

IRB: Gegenparteikreditrisiko nach Positionskategorie und Ausfallwahrscheinlichkeiten

nein, keine Anwendung des IRB-Ansatzes

n/a

 

CCR5

https://my.nswow.ch/wow/107/15872#BKB_CCR5

Gegenparteikreditrisiko: Zusammensetzung der Sicherheiten für die dem Gegenparteikreditrisiko ausgesetzten Positionen

ja

jährlich

 

CCR6

https://my.nswow.ch/wow/107/15872#BKB_CCR6

Gegenparteikreditrisiko: Kreditderivatpositionen

ja

jährlich

 

CCR7

 

Gegenparteikreditrisiko: RWA-Veränderung der Gegenparteikreditrisikopositionen unter dem IMM-Ansatz (der EPE-Modellmethode)

nein, keine Anwendung des IMM-Ansatzes

n/a

 

CCR8

https://my.nswow.ch/wow/107/15872#BKB_CCR8

Gegenparteikreditrisiko: Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien

ja

jährlich

 

Bezeichnung nach SA-BIZ

 

Tabellenbezeichnung

Publikation

Periodizität

Verweis

 

 

 

 

 

 

 

 

Verbriefung

 

 

 

SECA

 

Verbriefungen: allgemeine Angaben

nein, kein Einsatz von Verbriefungen

n/a

 

SEC1

 

Verbriefungen: Positionen im Bankenbuch

nein, kein Einsatz von Verbriefungen

n/a

 

SEC2

 

Verbriefungen: Positionen im Handelsbuch

nein, kein Einsatz von Verbriefungen

n/a

 

SEC3

 

Verbriefungen: Positionen im Bankenbuch und diesbezügliche Mindesteigenmittelanforderungen bei Banken in der Rolle des Originators oder Sponsors

nein, kein Einsatz von Verbriefungen

n/a

 

SEC4

 

Verbriefungen: Positionen im Bankenbuch und diesbezügliche Mindesteigenmittelanforderungen bei Banken in der Rolle des «Investors»

nein, kein Einsatz von Verbriefungen

n/a

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Marktrisiko

 

 

 

MRA

https://my.nswow.ch/wow/107/15877#BKB_MRA

Marktrisiko: allgemeine Angaben

ja

jährlich

 

MR1

https://my.nswow.ch/wow/107/15877#BKB_MR1

Marktrisiko: Mindesteigenmittel nach dem Standardansatz

ja

jährlich

 

MRB

https://my.nswow.ch/wow/107/15877#BKB_MRB

Marktrisiko: Angaben bei Verwendung des Modellansatzes (IMA)

ja

jährlich

 

MR2

https://my.nswow.ch/wow/107/15877#BKB_MR2

Marktrisiko: RWA-Veränderung der Positionen unter dem Modellansatz (IMA)

ja

halbjährlich

 

MR3

https://my.nswow.ch/wow/107/15877#BKB_MR3

Marktrisiko: modellbasierte Werte für das Handelsbuch

ja

halbjährlich

 

MR4

https://my.nswow.ch/wow/107/15877#BKB_MR4

Marktrisiko: Vergleich der VaR-Schätzungen mit Gewinnen und Verlusten

ja

halbjährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zinsrisiken im Bankenbuch

 

 

 

IRRBBA

https://my.nswow.ch/wow/107/15871#BKB_IRRBBA

Zinsrisiken: Ziele und Richtlinien für das Zinsrisikomanagement des Bankenbuchs

ja

jährlich

 

IRRBBA1

https://my.nswow.ch/wow/107/15871#BKB_IRRBBA1

Zinsrisiken: quantitative Informationen zur Positionsstruktur und Zinsneufestsetzung

ja

jährlich

 

IRRBB1

https://my.nswow.ch/wow/107/15871#BKB_IRRBB1

Zinsrisiken: quantitative Informationen zum Barwert und Zinsertrag

ja

jährlich

 

Bezeichnung nach SA-BIZ

 

Tabellenbezeichnung

Publikation

Periodizität

Verweis

 

 

 

 

 

 

 

 

Vergütungen

 

 

 

REMA

 

Vergütungen: Politik

nein, keine Offenlegungspflicht 1

n/a

 

REM1

 

Vergütungen: Ausschüttungen

nein, keine Offenlegungspflicht 1

n/a

 

REM2

 

Vergütungen: spezielle Auszahlungen

nein, keine Offenlegungspflicht 1

n/a

 

REM3

 

Vergütungen: unterschiedliche Ausschüttungen

nein, keine Offenlegungspflicht 1

n/a

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Operationelle Risiken

 

 

 

ORA

https://my.nswow.ch/wow/107/15879#BKB_ORA

Operationelle Risiken: allgemeine Angaben

ja

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Corporate Governance

 

 

 

Anhang 5

https://my.nswow.ch/wow/107/15881#BKB_CORGOV

Corporate Governance

ja

jährlich

 

1 Der Konzern BKB hat sich für eine freiwillige Offenlegung im Geschäftsbericht entschieden.

Wichtige aufsichtsrechtliche Kennzahlen und RWAs

Wichtige aufsichtsrechtliche Kennzahlen und RWAs

In der folgenden Übersicht werden die grundlegenden Kennzahlen aus Eigenmitteln, Leverage Ratio, LCR und NSFR der letzten Perioden tabellarisch aufgeführt. Details zu den einzelnen Kennzahlen sind in den weiteren Tabellen dieses Berichts ersichtlich.

KM1: Grundlegende regulatorische Kennzahlen

 

 

a

c

e

 

 

31.12.2021

30.6.2021

31.12.2020

 

Anrechenbare Eigenmittel (in 1000 CHF)

 

 

 

1

Hartes Kernkapital (CET1)

4 023 088

3 894 881

3 912 062

1a

Hartes Kernkapital ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste

4 023 088

3 894 881

3 912 062

2

Kernkapital (T1)

4 151 737

4 025 382

4 042 062

2a

Kernkapital ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste

4 151 737

4 025 382

4 042 062

3

Gesamtkapital

4 231 493

4 102 846

4 043 283

3a

Gesamtkapital ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste

4 231 493

4 102 846

4 043 283

 

Risikogewichtete Positionen (RWA) (in 1000 CHF)

 

 

 

4

RWA

22 869 581

24 203 428

23 737 911

4a

Mindesteigenmittel

1 829 566

1 936 274

1 899 033

 

Risikobasierte Kapitalquoten (in % der RWA)

 

 

 

5

CET1-Quote (%)

17,59

16,09

16,48

5a

CET1-Quote ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste (%)

17,59

16,09

16,48

6

Kernkapitalquote (%)

18,15

16,63

17,03

6a

Kernkapitalquote ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste (%)

18,15

16,63

17,03

7

Gesamtkapitalquote (%)

18,50

16,95

17,03

7a

Gesamtkapitalquote ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste (%)

18,50

16,95

17,03

 

CET1-Pufferanforderungen (in % der RWA)

 

 

 

8

Eigenmittelpuffer nach Basler Mindeststandards (2,5 % ab 2019) (%)

2,50

2,50

2,50

11

Gesamte Pufferanforderungen nach Basler Mindeststandards in CET1-Qualität (%)

2,50

2,50

2,50

12

Verfügbares CET1 zur Deckung der Pufferanforderungen nach Basler Mindeststandards (nach Abzug von CET1 zur Deckung der Mindestanforderungen und ggf. zur Deckung von TLAC-Anforderungen)

10,50

8,95

9,03

 

Kapitalzielquoten nach Anhang 8 ERV (in % der RWA)

 

 

 

12a

Eigenmittelpuffer gemäss Anhang 8 ERV (%)

4,00

4,00

4,00

12b

Antizyklische Puffer (Art. 44 und 44a ERV) (%) 1

12c

CET1-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 ERV zzgl. antizyklischer Puffer nach Art. 44 und 44a ERV

7,80

7,80

7,80

12d

T1-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 ERV zzgl. antizyklischer Puffer nach Art. 44 und 44a ERV

9,60

9,60

9,60

12e

Gesamtkapital-Zielquote (in %) gemäss Anhang 8 ERV zzgl. antizyklischer Puffer nach Art. 44 und 44a ERV

12,00

12,00

12,00

 

Basel III Leverage Ratio

 

 

 

13

Gesamtengagement (in 1000 CHF)

59 937 772

62 190 023

49 351 993

14

Basel III Leverage Ratio (Kernkapital in % des Gesamtengagements)

6,93

6,47

8,19

14a

Basel III Leverage Ratio (Kernkapital in % des Gesamtengagements) ohne Auswirkung von Übergangsbestimmungen für erwartete Verluste

6,93

6,47

8,19

1 Der antizyklische Kapitalpuffer wurde vom Bundesrat am 27.3.2020 aufgrund der Corona-Krise deaktiviert.

 

 

 

a

b

c

d

e

 

 

 

31.12.2021

30.9.2021

30.6.2021

31.3.2021

31.12.2020

 

Liquiditätsquote (LCR)

 

 

 

 

 

 

15

Zähler der LCR: Total der qualitativ hochwertigen, liquiden Aktiven

in 1000 CHF

10 495 513

10 200 927

9 978 697

9 669 055

10 954 850

16

Nenner der LCR: Total des Nettomittel- abflusses

in 1000 CHF

4 493 534

3 654 884

5 706 906

5 604 037

4 755 465

17

Liquiditätsquote, LCR

in %

233,57

279,10

174,85

172,54

230,36

 

Finanzierungsquote (NSFR) 1

 

 

 

 

 

 

18

Verfügbare stabile Refinanzierung

in 1000 CHF

36 688 415

19

Erforderliche stabile Refinanzierung

in 1000 CHF

29 207 512

20

Finanzierungsquote, NSFR

in %

125,61

1 Erstmalige Publikation per 31.12.2021.

OVA: Risikomanagementansatz der Bank

Wir verweisen auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im publizierten Geschäftsbericht 2021 der Basler Kantonalbank.

OV1: Überblick über  die risikogewichteten Positionen

In der folgenden Übersicht werden die risikogewichteten Aktiven (RWA) einer Risikokategorie inklusive zugehörigen Berechnungsansatzes zugeteilt und die daraus resultierenden zu unterlegenden Mindesteigenmittel berechnet. Die Mindesteigenmittel entsprechen 8 % der risikogewichteten Aktiven.

 

 

a

b

c

 

 

RWA

RWA

Mindesteigen- mittel

 

 

31.12.2021

30.6.2021

31.12.2021

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Kreditrisiko (ohne CCR [Gegenparteikreditrisiko]) 1

18 770 909

20 009 870

1 501 673

2

davon mit Standardansatz (SA) bestimmt 1

18 770 909

20 009 870

1 501 673

6

Gegenparteikreditrisiko (CCR)

1 165 502

1 193 390

93 240

7

davon mit Standardansatz bestimmt (SA-CCR)

844 490

880 009

67 559

9

davon andere (CCR) 2

321 012

313 381

25 681

10

Wertanpassungsrisiko von Derivaten (CVA)

1 129 412

1 207 510

90 353

20

Marktrisiko

753 674

756 811

60 294

21

davon mit Standardansatz bestimmt

154 722

99 917

12 378

22

davon mit Modellansatz (IMA) bestimmt

598 952

656 894

47 916

24

Operationelles Risiko

1 050 085

1 035 847

84 006

27

Total

22 869 581

24 203 428

1 829 566

1 Inklusive nicht gegenparteibezogener Risiken.

2 Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFTs) werden nach dem umfassenden Ansatz (FINMA-RS 2017/7, Rz 191 - 278) berechnet.

Vergleich zwischen buchhalterischen und aufsichtsrechtlichen Positionen

Vergleich zwischen buchhalterischen und aufsichtsrechtlichen Positionen

CC2: Überleitung zu den regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel zur Bilanz

LI1: Abgleich zwischen buchhalterischen Werten und aufsichtsrechtlichen Positionen

Der buchhalterische Konsolidierungskreis des Konzerns Basler Kantonalbank besteht aus dem Stammhaus Basler Kantonalbank, der Bank Cler AG, Basel, sowie der Keen Innovation AG, Basel. Im Unterschied zum buchhalterischen Konsolidierungskreis ist die Keen Innovation AG nicht in dem für die Eigenmittelunterlegung relevanten aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreis enthalten. Weder der buchhalterische noch der aufsichtsrechtliche Konsolidierungskreis haben sich im Vergleich zum Vorjahr verändert. Die Einzelabschlüsse der beiden Konzernbanken basieren auf einheitlich gültigen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen.

Der Konzern Basler Kantonalbank besitzt noch weitere wesentliche Beteiligungen, die nicht konsolidiert werden. Folgende Beteiligungen von im Finanzbereich tätigen Unternehmen werden nach dem Schwellenwertverfahren (gem. Art. 33–40 ERV) behandelt. Dabei wird der über dem Schwellenwert liegende Anteil direkt vom Eigenkapital abgezogen, während der Anteil unter dem Schwellenwert risikogewichtet wird:

  • Pfandbriefbank schweizerischer Hypothekarinstitute AG, Zürich
  • Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG, Zürich

Folgende Beteiligungen von nicht im Finanzbereich tätigen Unternehmen werden risikogewichtet:

  • Keen Innovation AG, Basel
  • Gundeldinger-Casino Basel AG, Basel
  • Pick-e-Bike AG, Oberwil (BL)
  • RSN Risk Solution Network AG, Zürich
  • Wohnbau-Genossenschaftsverband Nordwest, Basel

In der folgenden Übersicht werden die buchhalterischen Werte nach ihren implizierten aufsichtsrechtlichen Risikokategorien aufgeteilt und zugeordnet.

 

 

a

b

c

d

e

f

g

Aktiven

Referenz 1

Buchwerte auf Stufe des buchhalterischen Konsolidierungs- kreises

Buchwerte auf Stufe des auf- sichtsrechtlichen Konsolidierungs- kreises

Buchwerte

unter Kreditrisiko- vorschriften 2

unter Gegen- parteikredit- risikovorschriften

unter Verbriefungs- vorschriften

unter Marktrisiko- vorschriften

ohne Eigen- mittelanfor- derungen oder mittels Kapitalabzug

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Flüssige Mittel

 

9 869 589

9 869 589

9 869 589

Forderungen gegenüber Banken

 

554 780

554 780

355 449

199 331

Forderungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

 

6 901 001

6 901 001

6 901 001

Forderungen gegenüber Kunden

 

3 478 035

3 478 035

3 465 779

12 256

Hypothekarforderungen

 

29 767 013

29 767 013

29 767 013

Handelsgeschäft

 

664 657

664 657

7

664 650

Positive Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

 

321 930

321 930

321 930

Finanzanlagen

 

1 527 962

1 527 962

1 527 962

Aktive Rechnungsabgrenzungen

 

82 811

82 811

82 811

Nicht konsolidierte Beteiligungen

 

65 463

66 662

66 662

Sachanlagen

 

190 133

190 133

190 133

Sonstige Aktiven

 

46 435

46 433

46 433

Total Aktiven

 

53 469 809

53 471 006

45 371 838

7 434 518

664 650

1 Referenz zu Tabelle CC1: Zusammensetzung der regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel.

2 Inklusive Beträge, die unterhalb des Schwellenwertes für Abzüge liegen, und Investments in kollektiv verwalteten Vermögen.

 

 

a

b

c

d

e

f

g

Passiven

Referenz 1

Buchwerte auf Stufe des buchhalterischen Konsolidierungs- kreises

Buchwerte auf Stufe des auf- sichtsrechtlichen Konsolidierungs- kreises

Buchwerte

unter Kreditrisiko- vorschriften

unter Gegen- parteikredit- risikovorschriften

unter Verbriefungs- vorschriften

unter Marktrisiko- vorschriften

ohne Eigen- mittelanfor- derungen oder mittels Kapitalabzug

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Verpflichtungen

 

 

 

 

 

 

 

Verpflichtungen gegenüber Banken

 

3 634 830

3 634 830

3 634 830

Verpflichtungen aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

 

3 355 520

3 355 520

3 355 520

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

 

27 921 834

27 923 184

27 923 184

Verpflichtungen aus Handelsgeschäften

 

2 169

2 169

2 169

Negative Wiederbeschaffungswerte derivativer Finanzinstrumente

 

166 212

166 212

166 212

Verpflichtungen aus übrigen Finanzinstrumenten mit Fair-Value-Bewertung

 

436 672

436 672

436 672

Kassenobligationen

 

7 732

7 732

7 732

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

 

13 520 425

13 520 425

13 520 425

Passive Rechnungsabgrenzungen

 

162 508

162 361

162 361

Sonstige Passiven

 

162 891

162 885

162 885

Rückstellungen

 

22 248

22 248

22 248

Total Verpflichtungen

 

49 393 041

49 394 238

3 521 732

438 841

45 433 665

davon nachrangige Verpflichtungen, anrechenbar als zusätzliches Kernkapital (AT1)

D

159 123

159 123

159 123

Eigenkapital

 

Reserven für allgemeine Bankrisiken 2

B

2 755 133

2 755 133

2 755 133

Gesellschaftskapital

 

354 150

354 150

354 150

davon als CET1 anrechenbar

A

304 000

304 000

304 000

davon als AT1 anrechenbar

C

50 150

50 150

50 150

Gesetzliche Reserven/freiwillige Reserven/Gewinn- bzw. Verlust-Vorträge/ Periodengewinn bzw. -verlust 2

B

1 048 109

1 048 109

1 048 109

Eigene Kapitalanteile

E

–80 624

–80 624

–80 624

Total Eigenkapital

 

4 076 768

4 076 768

4 076 768

Total Passiven

 

53 469 809

53 471 006

3 521 732

438 841

49 510 433

1 Referenz zu Tabelle CC1: Darstellung der regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel.

2 Vom Periodengewinn von 121,1 Mio. CHF wird der nicht an die Kapitaleigner auszuschüttende Teil von 36,9 Mio. CHF in den Gewinnreserven berücksichtigt.

LI2: Darstellung der Differenzen zwischen den aufsichtsrechtlichen Positionen und den Buchwerten

In der folgenden Übersicht werden die Unterschiede zwischen den Positionswerten für aufsichtsrechtliche Zwecke und den nach angewandter Rechnungslegung ausgewiesenen Buchwerten aufgezeigt. Unterschiede entstehen beispielsweise als Ergebnis von bilateralen Nettingverträgen.

 

a

b

c

d

e

Total

Positionen unter:

 

Kreditrisiko- vorschriften

Verbriefungs- vorschriften

Gegenpartei- kreditrisiko- vorschriften

Marktrisiko- vorschriften

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Buchwerte der Aktiven auf Stufe des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises (nach Tabelle LI1)

53 471 006

45 371 838

7 434 518

664 650

2

Buchwerte der Verpflichtungen auf Stufe des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises (nach Tabelle LI1)

3 960 573

3 521 732

438 841

3

Nettobetrag auf Stufe des aufsichtsrechtlichen Konsolidierungskreises

49 510 433

45 371 838

3 912 786

225 809

4

Ausserbilanzpositionen

3 225 181

1 572 454

7

Differenz in der Berücksichtigung von Wertberichtigungen und Rückstellungen

67 939

67 939

9a

Differenz aufgrund Berechnung Kreditäquivalent für Derivate

1 641 225

1 641 225

9b

Differenz aufgrund Berechnung Kreditäquivalent für SFTs (inkl. Ausserbilanzpositionen und Anrechnung von Sicherheiten im umfassenden Ansatz)

–2 091 015

–2 091 015

9c

Anwendung von Kreditminderungstechniken (CRM)

–205 804

–205 804

9d

Andere Differenzen

10

Positionen aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben

50 495 232

46 806 427

3 462 996

225 809

LIA: Erläuterung zu den Differenzen zwischen Buchwerten und aufsichtsrechtlichen Werten

Die in der Tabelle LI2 aufgeführten Differenzen zwischen den Buchwerten und den Werten aufgrund von aufsichtsrechtlichen Vorgaben lassen sich im Wesentlichen wie folgt zusammenfassen:

  • Differenz aufgrund der Berechnung der Kreditäquivalente von Derivaten Zeile 9a von LI2. Derivate werden gemäss Standardansatz (SA-CCR) behandelt. Dabei unterscheiden sich die aufsichtsrechtlich festgelegten Wiederbeschaffungskosten von den im buchhalterischen Abschluss enthaltenen positiven und negativen Wiederbeschaffungswerten, die – sofern eine Nettingvereinbarung besteht – mit den zur Sicherheit hinterlegten Barbeständen verrechnet werden (gemäss RelV-FINMA Art. 8, Abs. 2d).
  • Differenz aufgrund der Berechnung von Kreditäquivalenten für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte SFTs, Zeile 9b von LI2. Diese Position beinhaltet auch nicht bilanzierte geborgte Wertschriften und die als Sicherheit gelieferten Wertschriften.
  • Differenz aufgrund der Anwendung von Kreditminderungstechniken Zeile 9c von LI2. Im umfassenden Ansatz (gemäss ERV Art. 62) wird der buchhalterische Wert mit dem besicherten Positionsanteil (nach Abzug eines Haircut) verrechnet.
  • Differenz in der Berücksichtigung von Wertberichtigungen Zeile 7 von LI2.
    Die Wertberichtigungen für inhärente Ausfallrisiken und die pauschalierten Einzelwertberichtigungen werden als Ergänzungskapital (T2) angerechnet siehe dazu Tabelle CC1 Zeile 76/77.

PV1: Prudentielle Wertanpassungen

Im Konzern BKB werden keine prudentiellen Wertanpassungen vorgenommen.

Zusammensetzung des Kapitals

Zusammensetzung des Kapitals

CC1: Darstellung der regulatorisch anrechenbaren Eigenmittel

a): Zusammensetzung des regulatorischen Kapitals

 

Beträge in 1000 CHF

Referenz 1

 

Hartes Kernkapital (CET1)

 

 

1

Ausgegebenes einbezahltes Gesellschaftskapital, vollständig anrechenbar

304 000

A

2

Gewinnreserven, inkl. Reserven für allgemeine Bankrisiken/Gewinn- bzw Verlustvortrag und Periodengewinn bzw. -verlust 2

3 586 891

B

3

Kapitalreserven und Fremdwährungsumrechnungsreserve (+/–) sowie übrige Reserven

132 197

B

5

Minderheitsanteile, als CET1 anrechenbar 2

 

6

Hartes Kernkapital, vor regulatorischen Anpassungen

4 023 088

 

 

Regulatorische Anpassungen bzgl. harten Kernkapitals

 

28

Summe der CET1-Anpassungenn

 

29

Hartes Kernkapital (net CET1)

4 023 088

 

 

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

 

30

Ausgegebene und einbezahlte Instrumente, vollständig anrechenbar

209 273

 

31

davon Eigenkapitalinstrumente gemäss Abschluss

50 150

C

32

davon Schuldtitelinstrumente gemäss Abschluss

159 123

D

36

Summe des zusätzlichen Kernkapitals, vor regulatorischen Anpassungen

209 273

 

 

Regulatorische Anpassungen am zusätzlichen Kernkapital

 

37

Netto-Long-Position in eigenen AT1-Instrumenten

–80 624

E

43

Summe der AT1 regulatorischen Anpassungen

–80 624

 

44

Zusätzliches Kernkapital (net AT1)

128 649

 

45

Kernkapital (net tier 1 = net CET1 + net AT1)

4 151 737

 

 

Ergänzungskapital (T2)

 

50

Wertberichtigungen; Rückstellungen und Abschreibungen aus Vorsichtsgründen; Zwangsreserven auf Finanzanlagen

79 756

 

 

Regulatorische Anpassungen am Ergänzungskapital

 

57

Summe der T2-Anpassungen

 

58

Ergänzungskapital (net T2)

79 756

 

59

Regulatorisches Kapital (net T1 + net T2)

4 231 493

 

1 Referenz zu kombinierter Tabelle LI1 und CC2.

2 Vom Periodengewinn von 121,1 Mio. CHF wird der nicht an die Kapitaleigner auszuschüttende Teil von 36,9 Mio. CHF in den Gewinnreserven berücksichtigt.

b): Summe der risikogewichteten Positionen

 

 

Beträge in 1000 CHF

Referenz

60

Summe der risikogewichteten Positionen

22 869 581

 

c): Kapitalquoten nach Basel III

In der folgenden Übersicht werden die unterschiedlichen Kapitalquoten nach den Vorgaben der Eigenmittelverordnung berechnet. Die jeweiligen Quoten ergeben sich aus dem Verhältnis der Kapitalart (bspw. CET1) zur Summe der risikogewichteten Positionen Tabelle CC1b, Zeile 60. Die Anforderungen an die Quoten werden ebenfalls in der Eigenmittelverordnung definiert und ergeben sich unter anderem aus der Einstufung der BKB als Kategorie-3-Bank. Die Gesamtanforderung des regulatorischen Kapitals setzt sich zusammen aus den Mindesteigenmitteln von 8 % sowie einem Eigenmittelpuffer von 4 % für die Banken der Kategorie 3 gemäss Anhang 8 ERV, zuzüglich des antizyklischen Puffers. Der antizyklische Puffer wurde vom Bundesrat am 27.3.2020 aufgrund der Corona-Krise deaktiviert.

 

 

Nettozahlen (nach Berücksichtigung der Übergangsbestimmungen) in % der risikogewichteten Positionen

Referenz

61

CET1-Quote (Ziffer 29, in % der risikogewichteten Positionen)

17,59

 

62

T1-Quote (Ziffer 45, in % der risikogewichteten Positionen)

18,15

 

63

Quote bzgl. des regulatorischen Kapitals (Ziffer 59, in % der risikogewichteten Positionen)

18,50

 

64

Institutsspezifische CET1-Pufferanforderungen gemäss Basler Mindeststandards (Eigenmittelpuffer + antizyklischer Puffer gemäss Art. 44a ERV + Eigenmittelpuffer für systemrelevante Banken) (in % der risikogewichteten Positionen)

2,50

 

65

davon Eigenmittelpuffer gemäss Basler Mindeststandards (in % der risikogewichteten Positionen)

2,50

 

66

davon antizyklischer Puffer gemäss Basler Mindeststandards (Art. 44a ERV, in % der risikogewichteten Positionen)

 

68

Verfügbares CET1 zur Deckung der Pufferanforderungen nach Basler Mindeststandards (nach Abzug von CET1 zur Deckung der Mindestanforderungen und ggf. zur Deckung von TLAC-Anforderungen) (in % der risikogewichteten Positionen)

10,50

 

68a

CET1-Gesamtanforderung nach Anhang 8 ERV zuzüglich der antizyklischen Puffer nach Art. 44 und 44a ERV (in % der risikogewichteten Positionen)

7,80

 

68b

davon antizyklische Puffer nach Art. 44 und 44a ERV (in % der risikogewichteten Positionen)

 

68c

Verfügbares CET1 (in % der risikogewichteten Positionen)

14,30

 

68d

T1-Gesamtanforderung nach Anhang 8 ERV zuzüglich der antizyklischen Puffer nach Art. 44 und 44a ERV (in % der risikogewichteten Positionen)

9,60

 

68e

Verfügbares T1 (in % der risikogewichteten Positionen)

16,10

 

68f

Gesamtanforderung regulatorisches Kapital nach Anhang 8 ERV zuzüglich der antizyklischen Puffer nach Art. 44 und 44a ERV (in % der risikogewichteten Positionen)

12,00

 

68g

Verfügbares regulatorisches Kapital (in % der risikogewichteten Positionen)

18,50

 

 

 

 

 

 

 

Nettozahlen (nach Berücksichtigung der Übergangsbestimmungen) in 1000 CHF

Referenz

 

Beträge unter den Schwellenwerten für Abzüge (vor Risikogewichtung)

 

 

72

Nicht qualifizierte Beteiligungen im Finanzbereich und andere TLAC-Investments

58 453

 

 

Anwendbare Obergrenzen für den Einbezug in T2

 

 

76

Anrechenbare Wertberichtigungen im T2 im Rahmen des SA-BIZ-Ansatzes

79 756

 

77

Obergrenze für die Anrechnung der Wertberichtigungen im SA-BIZ-Ansatz

246 545

 

CCA: Hauptmerkmale regulatorischer Eigenkapitalinstrumente und anderer TLAC-Instrumente

 

 

Dotationskapital

Partizipationsschein

1

Emittent

Basler Kantonalbank

Basler Kantonalbank

2

ISIN

n/a

CH0009236461

3

Auf das Instrument anwendbares Recht

Schweizer Recht

Schweizer Recht

 

Aufsichtsrechtliche Behandlung

Dotationskapital

Partizipationsschein

4

Im Rahmen der Regeln nach den Übergangsbestimmungen von Basel III

Hartes Kernkapital (CET1)

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

5

Im Rahmen der nach Ablauf der Basel III – Übergangsbestimmungen geltenden Regeln

Hartes Kernkapital (CET1)

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

6

Anrechenbar auf Einzelstufe, Gruppenstufe, Einzel- und Gruppenstufe

Solo- und Konzernebene

Solo- und Konzernebene

7

Art des Instruments

Sonstige Instrumente

Beteiligungstitel

8

In den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln angerechneter Betrag (in Mio. CHF)

304,00

50,15

9

Nominalwert des Instruments

304 000 in 1000 CHF

5 900 000 Stück je CHF 8.50

10

Buchhalterische Klassifizierung

Gesellschaftskapital

Gesellschaftskapital

11

Ursprüngliches Emissionsdatum

1.10.1899

15.9.1986

12

Mit oder ohne Fälligkeit

Unbegrenzt

Unbegrenzt

13

Ursprüngliches Fälligkeitsdatum

n/a

n/a

14

Emittent kann vorzeitig kündigen, vorbehaltlich aufsichtsrechtlicher Genehmigung

Nein

Nein

15

Fakultatives Call-Datum, bedingte Call-Daten (Steuer oder aufsichtsrechtlich) und Rückzahlungsbetrag

n/a

n/a

16

Spätere Call-Daten, sofern anwendbar

n/a

n/a

 

Coupons/Dividenden

Dotationskapital

Partizipationsschein

17

Fixe oder variable Dividende / Coupon

n/a

Variabel

18

Couponsatz und Index, wo anwendbar

n/a

n/a

19

Existenz eines Dividendenstoppers (keine Dividende auf dem Instrument impliziert, keine Dividende auf den normalen Aktien)

n/a

Nein

20

Zins-/Dividendenzahlung vollständig fakultativ, teilweise fakultativ oder verbindlich

Gewinnausschüttung, diskretionär

Dividendenzahlung, diskretionär

21

Existenz eines Step-up oder anderer Anreize zur Rückzahlung

Nein

Nein

22

Nicht kumulativ oder kumulativ

Nicht kumulativ

Nicht kumulativ

23

Wandelbar oder nicht wandelbar

Nicht wandelbar

Nicht wandelbar

30

Forderungsverzicht

Nein

Nein

31

Bei Forderungsverzicht: Auslöser für Verzicht

n/a

n/a

32

Bei Forderungsverzicht: vollständig oder teilweise

n/a

n/a

33

Bei Forderungsverzicht: permanent oder temporär

n/a

n/a

34

Bei temporärem Forderungsverzicht: Beschrieb des Write-Up-Mechanismus

n/a

n/a

34a

Art der Nachrangigkeit

Statutarisch

Statutarisch

35

Position in der Subordinationshierarchie im Liquidationsfall (Angabe der Art des Instruments, das direkt vorrangig zum Instrument in der Gläubigerhierarchie der betroffenen juristischen Einheit ist)

AT1-Instrumente

Nachrangig zu allen anderen nachrangigen Verpflichtungen ausser zu pari-passu-Instrumenten. Für das Partizipationskapital besteht keine Staatsgarantie

36

Existenz von Charakteristika, die eine vollständige Anerkennung nach den Basel III-Regeln verhindern

Nein

Nein

 

 

Tier 1-Anleihe

Tier 1-Anleihe

1

Emittent

Basler Kantonalbank

Bank Cler AG

2

ISIN

CH0545754696

CH0563348728

3

Auf das Instrument anwendbares Recht

Schweizer Recht

Schweizer Recht

 

Aufsichtsrechtliche Behandlung

Tier 1-Anleihe

Tier 1-Anleihe

4

Im Rahmen der Regeln nach den Übergangsbestimmungen von Basel III

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

5

Im Rahmen der nach Ablauf der Basel III – Übergangsbestimmungen geltenden Regeln

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

Zusätzliches Kernkapital (AT1)

6

Anrechenbar auf Einzelstufe, Gruppenstufe, Einzel- und Gruppenstufe

Solo- und Konzernebene

Konzernebene

7

Art des Instruments

Hybride Instrumente (Nachrangige Anleihe mit bedingtem Forderungsverzicht)

Hybride Instrumente (Nachrangige Anleihe mit bedingtem Forderungsverzicht)

8

In den aufsichtsrechtlichen Eigenmitteln angerechneter Betrag (in Mio. CHF)

100,00

63,50

9

Nominalwert des Instruments

100 000 in 1000 CHF

90 000 in 1000 CHF

10

Buchhalterische Klassifizierung

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

11

Ursprüngliches Emissionsdatum

17.9.2020

25.11.2020

12

Mit oder ohne Fälligkeit

Unbegrenzt

Unbegrenzt

13

Ursprüngliches Fälligkeitsdatum

n/a

n/a

14

Emittent kann vorzeitig kündigen, vorbehaltlich aufsichtsrechtlicher Genehmigung

Ja

Ja

15

Fakultatives Call-Datum, bedingte Call-Daten (Steuer oder aufsichtsrechtlich) und Rückzahlungsbetrag

Erstmals per 17.3.2026 Tilgung der Anleihe als Ganzes

Erstmals per 25.11.2025 Tilgung der Anleihe als Ganzes

16

Spätere Call-Daten, sofern anwendbar

Danach jährlich per 17.3.

Danach jährlich per 25.11.

 

Coupons/Dividenden

Tier 1-Anleihe

Tier 1-Anleihe

17

Fixe oder variable Dividende / Coupon

Fest bis zum vorzeitigen Kündigungstermin, danach Neufestsetzung alle fünf Jahre

Fest bis zum vorzeitigen Kündigungstermin, danach Neufestsetzung alle fünf Jahre

18

Couponsatz und Index, wo anwendbar

1,875 % bis zum 17.3.2026, danach Neufestsetzung auf dem relevanten Kapitalmarktsatz (Swap-Satz) für eine Laufzeit von fünf Jahren (Minimum 0 %) plus Aufschlag von 1,875 %

3,000 % bis zum 25.11.2025, danach Neufestsetzung auf dem relevanten Kapitalmarktsatz (Swap-Satz) für eine Laufzeit von fünf Jahren (Minimum 0 %) plus Aufschlag von 3,000 %

19

Existenz eines Dividendenstoppers (keine Dividende auf dem Instrument impliziert, keine Dividende auf den normalen Aktien)

Partiell

Partiell

20

Zins-/Dividendenzahlung vollständig fakultativ, teilweise fakultativ oder verbindlich

Zinszahlung, verbindlich mit bedingtem Forderungsverzicht

Zinszahlung, verbindlich mit bedingtem Forderungsverzicht

21

Existenz eines Step-up oder anderer Anreize zur Rückzahlung

Nein

Nein

22

Nicht kumulativ oder kumulativ

Nicht kumulativ

Nicht kumulativ

23

Wandelbar oder nicht wandelbar

Nicht wandelbar, Forderungsverzicht

Nicht wandelbar, Forderungsverzicht

30

Forderungsverzicht

Ja

Ja

31

Bei Forderungsverzicht: Auslöser für Verzicht

Unterschreitung der harten Kernkapitalquote (CET1-Quote) auf Stufe Stammhaus Basler Kantonalbank von 5,125 % oder bei Feststellung einer drohenden Insolvenz (PONV) durch die FINMA

Unterschreitung der harten Kernkapitalquote (CET1-Quote) auf Stufe Bank Cler AG von 5,125 % oder bei Feststellung einer drohenden Insolvenz (PONV) durch die FINMA

32

Bei Forderungsverzicht: vollständig oder teilweise

Vollständig oder teilweise

Vollständig oder teilweise

33

Bei Forderungsverzicht: permanent oder temporär

Dauerhaft

Dauerhaft

34

Bei temporärem Forderungsverzicht: Beschrieb des Write-Up-Mechanismus

n/a

n/a

34a

Art der Nachrangigkeit

Vertraglich

Vertraglich

35

Position in der Subordinationshierarchie im Liquidationsfall (Angabe der Art des Instruments, das direkt vorrangig zum Instrument in der Gläubigerhierarchie der betroffenen juristischen Einheit ist)

Nachrangig zu allen nicht nachrangigen Forderungen gegenüber der Emittentin und zu anderen nachrangigen Forderungen gegenüber der Emittentin (inklusive Tier 2-Instrumenten), mit Ausnahme von Forderungen gegenüber der Emittentin unter gleichrangigen Instrumenten (inklusive anderer Additional-Tier 1-Instrumente); pari passu untereinander sowie mit den Forderungen gegenüber der Emittentin unter gleichrangigen Instrumenten; vorrangig zu Eigenkapital- und gleichartigen Instrumenten der Emittentin

Nachrangig zu allen nicht nachrangigen Forderungen gegenüber der Emittentin und zu anderen nachrangigen Forderungen gegenüber der Emittentin (inklusive Tier 2-Instrumenten), mit Ausnahme von Forderungen gegenüber der Emittentin unter gleichrangigen Instrumenten (inklusive anderer Additional-Tier 1-Instrumente); pari passu untereinander sowie mit den Forderungen gegenüber der Emittentin unter gleichrangigen Instrumenten; vorrangig zu Eigenkapital- und gleichartigen Instrumenten der Emittentin

36

Existenz von Charakteristika, die eine vollständige Anerkennung nach den Basel III-Regeln verhindern

Nein

Nein

Leverage Ratio

Leverage Ratio

LR1: Leverage Ratio – Vergleich der Bilanzaktiven und des Gesamtengagements für die Leverage Ratio

Für die Berechnung der ungewichteten Eigenmittelquote (Leverage Ratio) wird das anrechenbare Kernkapital (Tier 1-Kapital) durch das Gesamtengagement dividiert. Das Gesamtengagement für die Berechnung der Leverage Ratio setzt sich aus Bilanzpositionen, Derivaten, Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTs) und Ausserbilanzpositionen zusammen und beläuft sich per 31.12.2021 auf 59 937,8 Mio. CHF. Das anrechenbare Kernkapital von 4 151,7 Mio. CHF dividiert durch das Gesamtengagement ergibt eine Leverage Ratio von 6,9 % per 31.12.2021.

In den folgenden beiden Darstellungen werden detaillierte Informationen zur Datengrundlage für die Berechnung der Leverage Ratio gegeben.

 

 

31.12.2021

31.12.2020

Veränderung Vorperiode

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Summe der Aktiven gemäss der veröffentlichten Rechnungslegung

53 469 809

54 435 465

–965 656

2

Anpassungen in Bezug auf Investitionen in Bank-, Finanz-, Versicherungs- und Kommerzgesellschaften, die rechnungslegungsmässig, aber nicht regulatorisch konsolidiert sind (Rz 6/7 FINMA-RS 2015/3), sowie Anpassungen in Bezug auf Vermögenswerte, die vom Kernkapital abgezogen werden (Rz 16/17 FINMA-RS 2015/3)

1 197

1 264

–67

4

Anpassungen in Bezug auf Derivate (Rz 21–51 FINMA-RS 2015/3)

1 186 087

1 348 467

–162 380

5

Anpassungen in Bezug auf Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (Securities Financing Transactions, SFT) (Rz 52–73 FINMA-RS 2015/3)

421 583

394 728

26 855

6

Anpassungen in Bezug auf Ausserbilanzgeschäfte (Umrechnung der Ausserbilanzgeschäfte in Kreditäquivalente) (Rz 74–76 FINMA-RS 2015/3)

4 859 096

4 781 176

77 920

7

Andere Anpassungen 1

–11 609 107

11 609 107

8

Gesamtengagement für die Leverage Ratio (Summe der Zeilen 1–7)

59 937 772

49 351 993

10 585 779

1 Abzug Zentralbankenguthaben gem. FINMA-Aufsichtsmitteilung 06/2020.

LR2: Leverage Ratio – detaillierte Darstellung

Bilanzpositionen

31.12.2021

31.12.2020

Veränderung Vorperiode

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Bilanzpositionen (ohne Derivate und SFT, aber inkl. Sicherheiten) (Rz 14/15 FINMA-RS 2015/3)

46 248 075

39 985 128

6 262 947

3

Summe der Bilanzpositionen im Rahmen der Leverage Ratio ohne Derivate und SFT

46 248 075

39 985 128

6 262 947

 

 

 

 

 

 

Derivate

 

 

 

4

Positive Wiederbeschaffungswerte in Bezug auf alle Derivattransaktionen inklusive solcher gegenüber CCPs (unter Berücksichtigung der erhaltenen Margenzahlungen und der Netting-Vereinbarungen gemäss Rz 22/23 und 34/35 FINMA-RS 2015/3)

498 290

758 774

–260 484

5

Sicherheitszuschläge (Add-ons) für alle Derivate (Rz 22 und 25 FINMA-RS 2015/3)

1 009 728

1 102 869

–93 141

11

Total Engagements aus Derivaten

1 508 018

1 861 642

–353 624

 

 

 

 

 

 

Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (SFT)

 

 

 

12

Bruttoaktiven im Zusammenhang mit Wertpapierfinanzierungsgeschäften ohne Verrechnung (ausser bei Novation mit einer QCCP gemäss Rz 57 FINMA-RS 2015/3) einschliesslich jener, die als Verkauf verbucht wurden (Rz 69 FINMA-RS 2015/3), abzüglich der in Rz 58 FINMA-RS 2015/3 genannten Positionen

6 901 001

2 329 318

4 571 683

14

Engagements gegenüber SFT-Gegenparteien (Rz 63–68 FINMA-RS 2015/3)

421 583

394 728

26 855

16

Total Engagements aus Wertpapierfinanzierungsgeschäften

7 322 584

2 724 046

4 598 538

 

 

 

 

 

 

Übrige Ausserbilanzpositionen

 

 

 

17

Ausserbilanzgeschäfte zu Bruttonominalwerten vor der Anwendung von Kreditumrechnungs- faktoren

36 085 542

32 816 526

3 269 016

18

Anpassungen in Bezug auf die Umrechnung in Kreditäquivalente (Rz 75/76 FINMA-RS 2015/3)

–31 226 447

–28 035 349

–3 191 098

19

Total Engagements aus übrigen Ausserbilanzpositionen

4 859 095

4 781 176

77 919

 

 

 

 

 

 

Anrechenbare Eigenmittel und Gesamtengagement

 

 

 

20

Kernkapital (Tier 1, Rz 5 FINMA-RS 2015/3)

4 151 737

4 042 062

109 676

21

Gesamtengagement

59 937 772

49 351 993

10 585 779

 

Leverage Ratio

31.12.2021 in %

31.12.2020 in %

Veränderung Vorperiode

22

Leverage Ratio (Rz 3/4 FINMA-RS 2015/3)

6,93

8,19

–1,26

Liquidität

Liquidität

LIQA: Liquidität – Management der Liquiditätsrisiken

Für Informationen zur Steuerung des Liquiditätsrisikomanagements (einschliesslich Risikotoleranz, Struktur und Zuständigkeit für das Liquiditätsrisikomanagement), die interne Berichterstattung zur Liquidität und Kommunikation der Liquiditätsrisikostrategie, der Richtlinien und Praktiken in den Geschäftsbereichen und der Berichterstattung an das Oberleitungsorgan sowie für Informationen zum Einsatz des Stress-Testing wird auf den Abschnitt OVA: Risikomanagementansatz der Bank verwiesen.

Die Refinanzierungsstrategien der Konzernfinanzgesellschaften evaluieren eine an das Marktumfeld angepasste Zielrefinanzierungsstruktur, welche in erster Linie die Sicherstellung einer stabilen Refinanzierungssituation, aber auch die Aspekte Risiko und Rentabilität berücksichtigt. Dabei wird die Refinanzierungsstruktur immer so ausgerichtet, dass alle gesetzlichen, regulatorischen und bankinternen Vorgaben eingehalten werden. Als Rahmenbedingung legt der Konzern Basler Kantonalbank durch den Bankrat die Risikotoleranz fest. Die Geschäftsleitung delegiert die Kompetenz zur Steuerung der Refinanzierungsstruktur an das jeweilige Asset Liability Committee (ALCO). Das Treasury (Stammhaus) setzt diese Vorgaben um. Das ALCO, die Geschäftsleitung und der Bankrat bzw. Verwaltungsrat werden ordentlich im Rahmen des ALM-Reportings sowie des monatlichen Finanz- und Risikoreportings über die Risikolage informiert. Bei aussergewöhnlichen Entwicklungen erfolgt deren Orientierung ad hoc.

Die Konzernfinanzgesellschaften streben einen gut diversifizierten Refinanzierungsmix mit unterschiedlichen Produkten, Investoren und geografischer Diversifikation an. Als Universalbanken können die Konzernfinanzgesellschaften auf eine breite Investorenbasis sowie auf eine solide Eigenmittelausstattung zurückgreifen. Diverse Fremdwährungen sowie eine breite Produktpalette ergänzen den optimalen Refinanzierungsmix.

Das Treasury (Stammhaus) ist im Auftrag des jeweiligen ALCO verantwortlich für eine mindestens jährliche Überprüfung der Refinanzierungsstrategie der Konzernfinanzgesellschaften. Die Ergebnisse der Prüfung werden an das jeweilige ALCO und an die jeweilige Geschäftsleitung berichtet. Sie enthalten gegebenenfalls an die Marktlage angepasste Optimierungsvorschläge, die jeweils durch die Geschäftsleitungen zu prüfen sind.

Mit einer soliden Kapitalbindungsbilanz steuern die Konzernfinanzgesellschaften das Refinanzierungsspreadrisiko und dämmen Laufzeiteninkongruenzen bewusst ein. Zudem werden neben den regulatorischen Stresstests interne Stressszenarien simuliert, um bankenspezifische, marktspezifische und kombinierte Stressszenarien ebenfalls zu berücksichtigen. Für die Liquiditätssteuerung werden zusätzlich Liquiditätsablaufbilanzen verwendet. Zudem identifizieren Frühwarnindikatoren frühzeitig mögliche Stresssituationen.

Die jeweilige Geschäftsleitung der Konzernfinanzgesellschaften legt ein umfassendes und wirksames Notfallkonzept für akute Liquiditätsengpässe der Bank fest. Das Konzept zeigt mögliche Gegenmassnahmen auf, die in institutsspezifischen, marktweiten oder kombinierten Liquiditätsstressszenarien ergriffen werden können, um weiterhin die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Bank zu gewährleisten. Darüber hinaus legt es Rollen, Verantwortlichkeiten, Prozesse und Handlungsoptionen im Notfall fest.

Der Liquiditätsnotfallplan besteht grundsätzlich aus zwei Teilen: einem strategischen Teil, der die grundsätzliche Definition von Rollen und Verantwortlichkeiten, Notfallauslösern, Notfallprozessen und grundsätzlichen Handlungsoptionen beinhaltet, und einem operativen Teil, der diese Handlungsoptionen quantifiziert und auf ihre Durchführbarkeit in den verschiedenen Szenarien hin einordnet. Dieser operative Teil dient als Information und als Handlungsanweisung des Notfallstabs zur fundierten Wahl adäquater Massnahmen im Notfall.

LIQ1: Liquidität – Informationen zur Liquiditätsquote (LCR)

 

 

4. Quartal 2021 1 Ungewichtete Monatsdurch- schnittswerte in 1000 CHF

4. Quartal 2021 1 Gewichtete Monatsdurch- schnittswerte in 1000 CHF

3. Quartal 2021 1 Ungewichtete Monatsdurch- schnittswerte in 1000 CHF

3. Quartal 2021 1 Gewichtete Monatsdurch- schnittswerte in 1000 CHF

A

Qualitativ hochwertige liquide Aktiven (HQLA)

 

 

 

 

1

Total der qualitativ hochwertigen liquiden Aktiven (HQLA)

---

10 495 513

---

10 200 927

 

 

 

 

 

 

B

Mittelabflüsse

 

 

 

 

2

Einlagen von Privatkunden

16 537 193

1 497 650

16 636 417

1 511 948

3

davon stabile Einlagen

3 886 199

194 310

3 861 372

193 069

4

davon weniger stabile Einlagen

12 650 994

1 303 340

12 775 045

1 318 880

5

Unbesicherte, von Geschäfts- oder Grosskunden bereitgestellte Finanzmittel

12 004 029

8 572 012

12 694 760

9 628 677

6

davon operative Einlagen (alle Gegenparteien) und Einlagen beim Zentralinstitut von Mitgliedern eines Finanzverbundes

1 009 743

252 381

994 132

248 492

7

davon nicht operative Einlagen (alle Gegenparteien)

10 004 012

7 329 357

11 180 167

8 859 724

8

davon unbesicherte Schuldverschreibungen

990 274

990 274

520 460

520 460

9

Besicherte Finanzierungen von Geschäfts- oder Grosskunden und Sicherheitenswaps

---

825 724

---

1 530 227

10

Weitere Mittelabflüsse

3 915 549

1 352 422

4 236 206

1 325 423

11

davon Mittelabflüsse in Zusammenhang mit Derivatgeschäften und anderen Transaktionen

1 115 878

991 335

1 090 875

966 440

12

davon Mittelabflüsse aus dem Verlust von Finanzierungsmöglichkeiten bei forderungsunterlegten Wertpapieren, gedeckten Schuldverschreibungen, sonstigen strukturierten Finanzierungsinstrumenten, forderungsbesicherten Geldmarktpapieren, Zweckgesellschaften, Wertpapierfinanzierungsvehikeln und anderen ähnlichen Finanzierungsfazilitäten

24 367

24 367

13

davon Mittelabflüsse aus fest zugesagten Kredit- und Liquiditätsfazilitäten

2 764 042

325 458

3 145 331

358 984

14

Sonstige vertragliche Verpflichtungen zur Mittelbereit- stellung

123 602

27 531

146 957

44 177

15

Sonstige Eventualverpflichtungen zur Mittelbereitstellung

12 630 899

9 003

12 448 835

9 946

16

Total der Mittelabflüsse

---

12 284 341

---

14 050 399

 

 

 

 

 

 

C

Mittelzuflüsse

 

 

 

 

17

Besicherte Finanzierungsgeschäfte (z.B. Reverse-Repo-Geschäfte)

5 840 240

4 149 508

5 922 018

5 328 580

18

Zuflüsse aus voll werthaltigen Forderungen

3 310 631

2 857 188

4 714 476

4 349 195

19

Sonstige Mittelzuflüsse

784 112

784 112

778 908

778 908

20

Total der Mittelzuflüsse

9 934 983

7 790 807

11 415 402

10 395 516

 

 

 

 

 

 

21

Total der qualitativ hochwertigen liquiden Aktiven (HQLA)

---

10 495 513

---

10 200 927

22

Total des Nettomittelabflusses

---

4 493 534

---

3 654 884

23

Quote für die kurzfristige Liquidität LCR (in %)

---

233,57

---

279,10

1 Einfacher Durchschnitt der Monatsendwerte (3 Datenpunkte pro Quartal).

Die durchschnittliche Quote für die kurzfristige Liquidität (LCR) lag beim Konzern Basler Kantonalbank im 4. Quartal 2021 bei 233,6 %. Die regulatorische Mindestquote von 100,0 % wurde jederzeit eingehalten.

Im zweiten Semester 2021 hatten mehrheitlich die Veränderungen der Nettomittelabflüsse einen wesentlichen Einfluss auf den LCR, da sich der Bestand an qualitativ hochwertigen, liquiden Aktiven (HQLA) insgesamt nicht wesentlich verändert hat.

Die Nettomittelabflüsse wurden mehrheitlich von den Mittelabflüssen aus ungesicherten sowie besicherten Finanzierungen von Geschäfts- oder Grosskunden und Sicherheitenswaps beeinflusst. Wesentliche Einflussfaktoren der Mittelabflüsse stellen vollwertige werthaltige Forderungen dar, welche sich aus vertraglichen Mittelabflüsse innerhalb des 30-Tage-Horizonts ergeben.

LIQ2: Informationen zur Finanzierungsquote (NSFR)

 

 

a

b

c

d

e

 

 

Ungewichtete Werte nach Restlaufzeiten

Gewichtete Werte

 

 

Keine Fälligkeit

<6 Monate

≥6 Monate bis <1 Jahr

≥1 Jahr

 

Angaben zur verfügbaren stabilen Refinanzierung (Available Stable Funding, ASF)

1

Eigenkapitalinstrumente

4 231 493

4 231 493

2

Regulatorisches Eigenkapital 1

4 231 493

4 231 493

4

Sichteinlagen und/oder Termineinlagen von Privatkunden und Kleinunternehmen:

19 632 844

37 309

4 192

4 181

18 006 339

5

«Stabile» Einlagen

5 901 985

1 354

1 608

2 203

5 611 902

6

«Weniger stabile» Einlagen

13 730 859

35 956

2 584

1 978

12 394 437

7

Unbesicherte Finanzmittel von Nicht-Finanzinstituten (ohne Kleinunternehmen) (wholesale):

5 081 124

2 325 766

8

Operative Einlagen

887 989

443 995

9

Nicht operative Einlagen

4 193 135

1 881 772

10

Voneinander abhängige Verbindlichkeiten

11

Sonstige Verbindlichkeiten

2 348 926

10 518 980

537 341

11 017 455

12 124 817

13

Sonstige Verbindlichkeiten und Eigenkapitalinstrumente

2 348 926

10 518 980

537 341

11 017 455

12 124 817

14

Total der verfügbaren stabilen Refinanzierung

---

---

---

---

36 688 415

 

 

 

 

 

 

 

 

Angaben zur erforderlichen stabilen Refinanzierung (Required Stable Funding, RSF)

15

Total der qualitativ hochwertigen liquiden Aktiven (HQLA) NSFR

---

---

---

---

379 368

16

Operative Einlagen der Bank bei anderen Finanzinstituten

345 086

172 543

17

Performing Kredite und Wertschriften

9 603 573

9 767 252

1 892 378

20 359 874

26 721 367

18

Performing Kredite an Unternehmen des Finanzbereichs, mit Level 1-HQLA besichert

614 670

4 489 180

510 385

19

Performing Kredite an Unternehmen des Finanzbereichs, mit Nicht-Level 1-HQLA besichert oder unbesichert

359 420

2 025 373

46 079

517 191

944 692

20

Performing Kredite an Unternehmen ausserhalb des Finanzbereichs, an Retail- oder KMU-Kunden, an Staaten, Zentralbanken und subnationale öffentlich-rechtliche Körperschaften, wovon

8 457 479

1 836 391

678 868

6 914 548

13 741 381

21

Mit Risikogewicht bis 35 % unter dem SA-BIZ

5 051 609

3 817 324

22

Performing Wohnliegenschaftskredite:

94 971

1 390 212

1 149 686

12 536 032

11 104 224

23

Mit Risikogewicht bis 35 % unter dem SA-BIZ

94 971

1 390 212

1 149 686

12 536 032

11 104 224

24

Wertschriften, die nicht ausgefallen sind und die nicht als HQLA qualifizieren, inklusive börsengehandelter Aktien

77 033

26 096

17 745

392 103

420 686

26

Andere Aktiva

1 373 162

2 961 257

2 461

437 016

1 934 234

27

Physisch gehandelte Rohstoffe, inklusive Gold

233 751

---

---

198 688

29

NSFR-Aktiva in Form von Derivaten

---

155 719

155 719

30

NSFR-Passiva in Form von Derivaten vor Abzug des hinterlegten Variation Margin

---

89 973

89 973

31

Alle verbleibenden Aktiva

1 139 411

9 048

2 461

191 324

1 342 244

32

Ausserbilanzielle Positionen

---

2 952 210

147 610

33

Total der erforderlichen stabilen Refinanzierung

---

---

---

---

29 207 512

 

 

 

 

 

 

 

34

Net Stable Funding Ratio (NSFR) (%)

---

---

---

---

125,61

1 Vor Anwendung regulatorischer Abzüge.

Mit dem Inkrafttreten der Bestimmungen zur Finanzierungsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) wird eine fristenkongruente und nachhaltige Refinanzierung von Banken gewährleistet. Ziel ist es die langfristig verfügbaren Finanzierungsmittel auf der Passivseite in ein ausgewogenes Verhältnis zur erforderlichen Finanzierung für Positionen auf der Aktivseite und für Ausserbilanzpositionen zu setzen.

Der Konzern Basler Kantonalbank weist per 31.12.2021 eine Quote von 125,6 % aus. Der regulatorische Zielwert für die Finanzierungsquote beträgt 100,0 %.

Die verfügbare stabile Refinanzierung setzt sich mehrheitlich aus Kundengeldern, Kapitalmarktrefinanzierung sowie Eigenkapitalinstrumente zusammen. Die verfügbare stabile Refinanzierung übertrifft die erforderliche stabile Refinanzierung, welche sich im Wesentlichen aus dem Kreditgeschäft zusammensetzt.

Kreditrisiko

Kreditrisiko

Das Kreditrisiko ist das Verlustrisiko infolge einer zeitweiligen oder dauernden Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsunwilligkeit eines Schuldners, einer Gegenpartei oder eines Emittenten und entsteht den Konzernbanken bei allen Kreditengagements in jeglicher Form, einschliesslich Erfüllungsrisiko (z.B. Settlement-Risiko bei Devisentransaktionen). Die Kreditgewährung an Privat- und Firmenkunden gehört zum Kerngeschäft der beiden Konzernbanken. Die Konzernbanken gehen die damit verbundenen Kreditrisiken bewusst ein und bewirtschaften sie im Sinne der Optimierung des Verhältnisses von Rendite und Risiko.

CRA: Kreditrisiko – allgemeine Informationen

Für weiterführende Informationen zum Management der Kreditrisiken verweisen wir auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im publizierten Geschäftsbericht 2021 der Basler Kantonalbank.

CR1: Kreditrisiko – Kreditqualität der Aktiven

In der folgenden Übersicht werden umfassende Informationen zur Kreditqualität der bilanziellen und ausserbilanziellen Aktivpositionen der BKB gegeben. Der Begriff der ausgefallenen Position richtet sich in diesem Kontext nach der Definition des SA-BIZ und umfasst überfällige und gefährdete Positionen.

 

a

b

c

d

Bruttobuchwerte von

Wertberichtigung/

Nettowerte

ausgefallenen Positionen

nicht ausgefallenen Positionen

Abschreibungen

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Forderungen (ausgenommen Schuldtitel)

228 029

43 849 354

145 861

43 931 522

2

Schuldtitel

1 508 206

1 508 206

3

Ausserbilanzpositionen

113

3 225 068

606

3 224 575

4

Total

228 142

48 582 628

146 467

48 664 303

CR2: Kreditrisiko – Veränderungen in den Portfolien von Forderungen und Schuldtiteln in Ausfall

 

 

a in 1000 CHF

1

Ausgefallene Forderungen und Schuldtitel, am Ende der Vorperiode (31.12.2020)

312 700

2

Seit dem Ende der Vorperiode ausgefallene Forderungen und Schuldtitel

38 514

3

Positionen, die den Ausfallstatus verlassen haben

–119 769

4

Abgeschriebene Beträge

–1 804

5

Übrige Änderungen

–1 612

6

Ausgefallene Forderungen und Schuldtitel, am Ende der Referenzperiode

228 029

CRB: Kreditrisiko – zusätzliche Angaben zur Kreditqualität der Aktiven

In den folgenden Tabellen wird die Qualität des Kreditportfolios anhand von unterschiedlich aufgegliederten Mengengerüsten dargestellt.

a) Mengengerüst der Positionen nach geografischen Gebieten

 

Schweiz

Europa

Nord- amerika

Asien, Ozeanien

Übrige

Total

Deutschland

Frankreich

Gross- britannien

Übriges Europa

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Zentralregierungen und Zentralbanken

9 796 134

9 796 134

Banken und Effektenhändler

291 792

69 224

66

21 183

8 866

64 158

8 959

756

465 004

Öffentlich-rechtliche Körperschaften und multilaterale Entwicklungsbanken

747 144

373

15 072

8

762 597

Unternehmen

5 405 477

259 305

30 111

1

58 098

2 320

5 047

15

5 760 374

Retail

27 837 730

213 583

2 699

3 114

59 433

3 615

3 122

2 526

28 125 822

Beteiligungstitel

81 881

23

81 904

Übrige Positionen (inkl. nichtgegenparteienbezogene Risiken)

420 568

25 871

348

241

804

53

8

447 893

Total

44 580 726

568 356

32 876

24 646

126 638

85 992

17 189

3 305

45 439 728

b) Mengengerüst der Positionen nach Branchen

 

Nicht finanzielle Unternehmen

Finanzielle Unternehmen

Öffentliche Hand

Sozial- versicherungen

Private Haushalte

Private Organi- sationen ohne Erwerbszweck

Übrige Positionen

Total

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Zentralregierungen und Zentralbanken

9 690 044

106 090

9 796 134

Banken und Effektenhändler

465 004

465 004

Öffentlich-rechtliche Körperschaften und multilaterale Entwicklungsbanken

1 309

761 281

7

762 597

Unternehmen

2 740 149

2 469 915

550 310

5 760 374

Retail

8 875 536

1 465 561

17 440 659

344 066

28 125 822

Beteiligungstitel

23 500

58 404

81 904

Übrige Positionen (inkl. Nichtgegenparteien- bezogene Risiken)

26 582

181 078

1 109

239 124

447 893

Total

11 665 767

14 331 315

868 480

7

17 440 659

894 376

239 124

45 439 728

c) Mengengerüst der Positionen nach Restlaufzeiten

 

<1 Jahr

>1 bis <5 Jahre

>5 Jahre

unbestimmt

Total

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Zentralregierungen und Zentralbanken

9 727 845

68 289

9 796 134

Banken und Effektenhändler

324 173

69 204

71 627

465 004

Öffentlich-rechtliche Körperschaften und multilaterale Entwicklungsbanken

283 994

118 026

360 577

762 597

Unternehmen

2 359 389

2 180 484

1 220 501

5 760 374

Retail

7 545 365

12 486 639

8 092 619

1 199

28 125 822

Beteiligungstitel

81 904

81 904

Übrige Positionen (inkl. nichtgegenparteienbezogene Risiken)

227 089

26 668

194 136

447 893

Total

20 467 855

14 922 642

9 771 992

277 239

45 439 728

CRB 2: Mengengerüst der gefährdeten Positionen nach geografischen Gebieten1

 

Gefährdete Kundenausleihungen (Bruttobetrag)

Einzelwertberichtigung

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Schweiz

206 471

131 340

Übriges Europa

15 923

15 829

Deutschland

52

5

Frankreich

28

2

Italien

1

Grossbritannien

4

1

Übrige Länder

15 836

15 821

Nordamerika

16

2

Asien, Ozeanien

3

Übrige

8

1

Total 31.12.2021

222 421

147 172

Total 31.12.2020

110 275

76 722

1 Die Tabelle wurde nach dem Domizilprinzip erstellt.

CRB 3: Altersstruktur der überfälligen Positionen

 

Überfällige Positionen in 1000 CHF

>90 Tage bis <6 Monaten

21 040

>6 Monate bis <12 Monaten

12 597

>1 Jahr

11 905

Total

45 542

Für weiterführende Informationen zu der Behandlung der Kreditqualität verweisen wir auf das Kapitel Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Konzern  sowie das Kapitel Angewandte Methoden zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs des Anhangs innerhalb des Geschäftsberichts 2021 der Basler Kantonalbank.

CRB 4: Restrukturierte Positionen

 

Gefährdet in 1000 CHF

Nicht gefährdet in 1000 CHF

Total in 1000 CHF

Restrukturierte Positionen

1 127

5 332

6 459

Ausleihungen, welche nach erfolgreichem Abschluss der sie betreffenden Sanierungsmassnahmen wieder im normalen Kreditgeschäft geführt sind, werden bis zum Ende des Geschäftsjahres als restrukturierte Ausleihung ausgewiesen. Der erfolgreiche Abschluss der Sanierung führt zu einer als wesentlich beurteilten Verbesserung des Ausfallrisikos der betroffenen Ausleihung. Die restrukturierten Ausleihungen werden deshalb in der Regel nicht mehr als gefährdet eingestuft. Die als restrukturiert ausgewiesenen Ausleihungen zeigen keine bonitätsbedingten Sonderkonditionen mehr. Bonitätsbedingte Sonderkonditionen sind Zugeständnisse bei Zins- und/oder Tilgungsverpflichtungen zur Entlastung der finanziellen Situation der betroffenen Kundinnnen und Kunden.

CRC: Kreditrisiko – Angaben zu Risikominderungstechniken

Die Unterlegung von Kreditrisiken erfolgt nach dem internationalen Standardansatz (SA-BIZ). Für die Minderung des Kreditrisikos werden Sicherheiten angerechnet. Bei Bürgschaften oder Garantien wird der einfache Ansatz (Rz 163–190 FINMA-RS 2017/7) angewendet. Sicherheiten wie Bareinlagen, Schuldverschreibungen oder Aktien werden im umfassenden Ansatz (Rz 191–278 FINMA-RS 2017/7) berücksichtigt. Die Konzentration von risikomindernden Instrumenten wird regelmässig überwacht.

Für weiterführende Informationen verweisen wir auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im publizierten Geschäftsbericht 2021 der Basler Kantonalbank.

CR3: Kreditrisiko – Gesamtsicht der Risikominderungstechniken

In der folgenden Übersicht werden alle zur Reduktion der Eigenmittelanforderungen verwendeten Techniken zur Risikominderung der Kreditrisiken gruppiert nach Besicherungskategorie dargelegt.

 

 

a

b1

b

d

f

 

 

Unbesicherte Positionen/ Buchwerte

Besicherte Positionen

Durch Sicherheiten besicherte Positionen

Durch finan- zielle Garantien besicherte Positionen

Durch Kreditderivate besicherte Positionen

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Ausleihungen (ausgenommen Schuldtitel)

13 931 300

30 000 222

29 329 786

235 309

2

Schuldtitel

1 508 206

3

Total

15 439 506

30 000 222

29 329 786

235 309

4

davon ausgefallen

36 080

54 488

CRD: Kreditrisiko – Angaben zur Verwendung externer Ratings im Standardansatz

Die Basler Kantonalbank verwendet für die Ermittlung der Risikogewichte in den Positionsklassen Banken, öffentlich-rechtliche Körperschaften und Unternehmen die Ratings der Agenturen Standard & Poor’s, Moody’s, Fitch und fedafin.

CR4: Kreditrisiko – Risikoexpositionen und Auswirkungen der Kreditrisikominderung nach dem Standardansatz

In der folgenden Übersicht werden Kreditrisiken in der Bilanz und der Ausserbilanz nach Positionskategorien aufgelistet und die Entwicklung der Werte vor und nach der Anwendung von Umrechnungsfaktoren und Risikominderungen dargelegt. Die Positionen nach Anwendung von Kreditumrechnungsfaktoren und nach Risikominderungen (Spalten c + d) werden in die risikogewichteten Aktiven (RWA) umgerechnet. Die RWA-Dichte ergibt sich aus der Division der risikogewichteten Positionen (RWA) durch die Bilanz- und Ausserbilanzwerte (nach Anwendung von Kreditumrechnungsfaktoren und nach Risikominderungen).

 

 

a

b

c

d

e

f

Positionskategorie

Positionen vor Anwendung von Kreditumrechnungsfaktoren (CCF) und vor Anwendung von Risikominderung (CRM)

Positionen nach Anwendung von Kreditumrechnungsfaktoren (CCF) und nach Anwendung von Risikominderung (CRM)

RWA

RWA-Dichte

Bilanzwerte

Ausserbilanzwerte

Bilanzwerte

Ausserbilanzwerte

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in %

1

Zentralregierungen und Zentralbanken

9 796 134

9 882 837

65 911

2

Banken und Effektenhändler

465 004

322

354 472

277

98 829

27,9

3

Öffentlich-rechtliche Körperschaften und multilaterale Entwicklungsbanken

762 597

1 026 450

910 983

515 402

411 312

28,8

4

Unternehmen

5 760 374

1 381 780

5 720 188

701 044

4 385 498

68,3

5

Retail

28 125 822

815 990

27 846 402

279 291

13 512 364

48,0

6

Beteiligungstitel

81 904

81 904

114 639

140,0

7

Übrige Positionen

447 893

33

447 716

248 267

55,5

8

Total

45 439 728

3 224 575

45 244 502

1 561 925

18 770 909

40,1

CR5: Kreditrisiko – Positionen nach Positionskategorien und Risikogewichtung nach dem Standardansatz

In der folgenden Übersicht werden die Bilanz- und Ausserbilanzwerte nach Anwendung von Kreditumrechnungsfaktoren und nach Risikominderungen (Total der Spalten c + d aus Tabelle CR4) ihrer jeweiligen Risikogewichtung im Standardansatz zugeordnet.

 

 

a

c

d

e

f

g

h

j

 

Positionskategorie/Risikogewichtung

0 %

20 %

35 %

50 %

75 %

100 %

150 %

Total der Kreditrisiko- positionen nach CCF und CRM 1

 

 

.

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Zentralregierungen und Zentralbanken

9 948 748

9 948 748

2

Banken und Effekten- händler

262 496

92 050

1

202

354 749

3

Öffentlich-rechtliche Körperschaften und multilaterale Entwicklungsbanken

1 309

992 772

22 643

409 657

4

1 426 385

4

Unternehmen

1 058 519

1 504 717

400 462

46 291

3 409 344

1 899

6 421 232

5

Retail

172

22 007 848

913

1 258 509

4 844 255

13 996

28 125 693

6

Beteiligungstitel

16 434

65 470

81 904

7

Übrige Positionen

178 185

26 576

6

242 949

447 716

8

Total

10 128 242

2 340 535

23 535 208

903 088

1 304 800

8 512 987

81 567

46 806 427

9

davon grundpfandgesicherte Forderungen

23 535 207

824 170

4 795 468

29 154 845

10

davon überfällige Forderungen

957

1 098

181

14 494

14 199

30 929

1 Die zur Berechnung der Mindesteigenmittel verwendeten Werte (Bilanz- und Ausserbilanzpositionen, nach Kreditumrechnungsfaktoren) nach Abzug von Bewertungskorrekturen, Wertberichtigungen und Abschreibungen sowie nach Risikominderung, aber vor Risikogewichtung.

Gegenparteikreditrisiko

Gegenparteikreditrisiko

CCRA: Gegenparteikreditrisiko – allgemeine Angaben

Bei den Gegenparteikreditrisiken handelt es sich um Risiken gegenüber Gegenparteien von Derivat- und Wertpapierfinanzierungsgeschäften (SFTs). Für die Überwachung der Gegenparteikreditrisiken werden pro Gegenpartei respektive -gruppe Limiten geführt. Die Derivatpositionen werden nach dem Standardansatz SA-CCR gemäss Rz 32–122 FINMA-RS 2017/7 berechnet. Die Besicherung der Wiederbeschaffungswerte erfolgt auf täglicher Basis, hauptsächlich durch Cash Collaterals. Dies trägt zu einer Minimierung der Wrong-Way-Risiken bei. Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien (CCPs) sind durch Initial Margins und Variation Margins geregelt. Die Auswirkungen einer Verschlechterung des BKB-Ratings werden als gering eingestuft. Die Wertpapierfinanzierungsgeschäfte werden nach dem umfassenden Ansatz gemäss Rz 191–278 FINMA-RS 2017/7 berechnet.

Für weitere Informationen zum Kreditrisikomanagement verweisen wir auf die Erläuterungen zum Risikomanagement im publizierten Geschäftsbericht 2021 der Basler Kantonalbank.

CCR3: Gegenparteikreditrisiko – Positionen nach Positionskategorien und Risikogewichtung nach dem Standardansatz

In der folgenden Übersicht werden die berechneten Gegenparteikreditrisikopositionen den von der Eigenmittelverordnung vorgesehenen Risikogewichtungen zugeordnet.

 

 

a

c

d

e

f

g

i

 

Positionskategorie/Risikogewichtung

0 %

20 %

50 %

75 %

100 %

150 %

Total der Kreditrisiko- positionen

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Zentralregierungen und Zentralbanken

143 515

143 515

2

Banken und Effektenhändler

1 282 568

504 332

1 786 900

3

Öffentlich-rechtliche Körperschaften und multilaterale Entwicklungsbanken

351 963

50 504

402 467

4

Unternehmen

34 954

255 221

853

291 028

5

Retail

2 530

22 143

6

256 955

281 634

9

Total

143 515

1 637 061

611 933

6

512 176

853

2 905 544

CCR5: Gegenparteikreditrisiko – Zusammensetzung der Sicherheiten für die dem Gegenparteikreditrisiko ausgesetzten Positionen

In der folgenden Übersicht sind die erhaltenen und gelieferten Sicherheiten im Zusammenhang mit Gegenparteikreditrisiken von Derivattranskationen oder Wertpapierfinanzierungen (SFTs) aufgeteilt nach ihrer Insolvenzgebundenheit ersichtlich.

 

a

b

c

d

e

f

Bei Derivattransaktionen verwendete Sicherheiten

Bei SFTs verwendete Sicherheiten

Fair Value der erhaltenen Sicherheiten

Fair Value der gelieferten Sicherheiten

Fair Value der erhaltenen Sicherheiten

Fair Value der gelieferten Sicherheiten

Segregiert 1

Nicht segregiert

Segregiert 1

Nicht segregiert

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Flüssige Mittel in CHF

380 832

319 532

730 882

5 409 790

Flüssige Mittel in ausländischer Währung

96 813

210 700

2 624 638

1 492 295

Forderungen gegenüber der Eidgenossenschaft

1 713 327

1 727 131

Forderungen gegenüber ausländischen Staaten

31 120

349 498

272 743

Forderungen gegenüber Staatsagenturen

44 499

3 966 475

3 552 833

Unternehmensanleihen

63 206

26 633

5 318 027

3 155 183

Beteiligungstitel

1 372 499

416 129

Übrige Sicherheiten

133

Total

477 645

94 326

601 364

16 075 479

16 026 104

1 «Segregiert» bedeutet, dass die Sicherheiten so gehalten werden, dass sie nicht in eine Konkursmasse fallen (bankruptcy remote).

CCR6: Gegenparteikreditrisiko – Kreditderivatpositionen

Der Konzern Basler Kantonalbank weist per 31.12.2021 keine Kreditderivatpositionen aus.

CCR8: Gegenparteikreditrisiko – Positionen gegenüber zentralen Gegenparteien

In der folgenden Übersicht ist eine umfassende Darstellung der Positionen der Basler Kantonalbank gegenüber zentralen Gegenparteien ersichtlich.

 

 

a

b

 

 

EAD (nach CRM) 1

RWA

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

Positionen gegenüber QCCPs 2 (Total)

18 663

2

Positionen aufgrund von Transaktionen mit QCCPs (unter Ausschluss von Initial Margin und Beiträgen an den Ausfallfonds)

360 465

7 209

3

davon OTC-Derivate

360 465

7 209

7

Segregiertes 3 Initial Margin

94 326

8

Nicht segregiertes Initial Margin 3

182 445

3 649

9

Vorfinanzierte Beiträge an den Ausfallfonds 4

14 542

7 805

10

Nicht vorfinanzierte Beiträge an den Ausfallfonds 5

29 084

1 Der massgebende Betrag zur Berechnung der Mindesteigenmittel nach Berücksichtigung von Risikominderungstechniken, Wertanpassungen aufgrund des Gegenparteikreditrisikos (Credit Valuation Adjustments) und Anpassungen für spezifisches Wrong-Way-Risiko.

2 Eine qualifizierte zentrale Gegenpartei ist ein Unternehmen, das aufgrund einer entsprechenden Bewilligung der zuständigen Aufsichtsbehörde als zentrale Gegenpartei aktiv sein darf.

3 «Segregiert» bedeutet, dass die Sicherheiten so gehalten werden, dass sie nicht in eine Konkursmasse fallen (bankruptcy remote).

4 Die effektiven vorfinanzierten Beiträge oder die Beteiligung an solchen Beiträgen im Rahmen von Mechanismen zur Verlustteilung.

5 Die Beiträge gemäss Fussnote 4 mit dem Unterschied, dass diese nicht vor Eintritt eines Verlustereignisses einbezahlt werden.

Marktrisiko

Marktrisiko

Das Marktrisiko ist die Gefahr eines Verlusts aus Wertschwankungen einer Position, die durch eine Veränderung der ihren Preis bestimmenden Faktoren wie Aktien- oder Rohstoffpreise, Wechselkurse und Zinssätze und deren jeweiligen Volatilitäten ausgelöst wird. Diese Wertschwankungen können sowohl Bilanz- als auch Ausserbilanzpositionen betreffen.

MRA: Marktrisiko – allgemeine Angaben

Für weiterführende Informationen zum Marktrisiko verweisen wir auf das Kapitel Erläuterungen zum Risikomanagement im Anhang Konzern des publizierten Geschäftsberichts 2021 der Basler Kantonalbank.

MRB: Marktrisiko – Angaben bei Verwendung des Modellansatzes

Das Marktrisiko im Handelsbuch wird von der Risikokontrolle des Stammhauses für den Konzern und die Konzernfinanzgesellschaften berechnet und überwacht. Für die Berechnung wird ein Value-at-Risk-Modell eingesetzt, das von der Risikokontrolle des Stammhauses entwickelt wurde und auf der Methode der historischen Simulation beruht. Dabei werden die Marktpreise der betrachteten Handelsgeschäfte als Funktion der den Preis bestimmenden Faktoren, z.B. Aktien, Zinsen, Wechselkurse und deren Volatilitäten, dargestellt, sodass der Value at Risk der Preisveränderung anhand der historischen Veränderungen der den Preis beeinflussenden Faktoren simuliert werden kann. Die Historie umfasst die letzten 520 Handelstage. Die Risikofaktordaten werden, soweit möglich von Reuters bezogen. Risiken, die mit der Methode der historischen Simulation nicht abgebildet werden können (z.B. Dividendenrisiken), werden mithilfe von Pauschalverfahren berechnet.

Da die in der Value-at-Risk-Berechnung zugrunde gelegte Historie der Risikofaktoren unter Umständen nicht alle Informationen bezüglich möglicher zukünftiger Kursschwankungen enthält, ist regulatorisch zusätzlich die Berechnung eines stressbasierten Value at Risk (kurz Stress-VaR) vorgeschrieben. Dem Stress-VaR liegt eine historische Datenreihe aus der Marktstressperiode von Mitte 2008 bis Mitte 2009 zugrunde. Der normale und der Stress-VaR gehen in die Berechnung des Eigenmittelerfordernisses für das allgemeine Marktrisiko ein. Darüber hinaus berechnet das Stammhaus für den normalen VaR einen Zuschlag für spezifische Risiken und erhält damit die Risikomasszahl, die den vom Bankrat gesprochenen Risikolimiten gegenübergestellt wird.

Das VaR-Modell ist von der FINMA als internes Modell zur Berechnung der Eigenmittelanforderung für das allgemeine Marktrisiko anerkannt. Das spezifische Marktrisiko wird nach dem Standardverfahren unterlegt.

MR1: Marktrisiko – Eigenmittelanforderungen nach dem Standardansatz

In der folgenden Übersicht sind die risikogewichteten Aktiven nach dem Standardansatz für Marktrisiken dargestellt.

 

 

a

 

 

RWA in 1000 CHF

 

Outright-Produkte 1

 

1

Zinsrisiko (allgemeines und spezifisches)

144 207

2

Aktienrisiko (allgemeines und spezifisches)

783

3

Wechselkursrisiko

1 761

4

Rohstoffrisiko

7 971

9

Total

154 722

1 Outright umfasst Produkte ohne Optionscharakter.

MR2: Marktrisiko – RWA-Veränderung der Positionen unter dem Modellansatz (IMA)

In der folgenden Übersicht werden die RWA-Veränderungen der Positionen des Handelsbuchs unter dem Modellansatz (IMA) innerhalb des 2. Halbjahres 2021 dargestellt.

 

 

a

b

c

d

e

f

 

 

VaR

Stressbasierter VaR

IRC

CRM

Übrige

Total RWA

 

 

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

1

RWA per 30.6.2021

180 406

476 488

656 894

1a

Regulatorische Anpassungen

–4 125

49 219

45 094

1b

RWA per 30.6.2021 (Tagesendwert)

176 281

525 707

701 987

2

Veränderung im Risikoniveau

13 802

–175 284

–161 482

8a

RWA per 31.12.2021 (Tagesendwert)

190 082

350 423

540 505

8b

Regulatorische Anpassungen

–19 724

78 172

58 447

8

RWA per 31.12.2021

170 358

428 594

598 952

Begriffserläuterungen:
  • RWA am Ende der vorangegangenen/aktuellen Berichtsperiode bezeichnet die RWA (60-Tage-Mittel) am jeweiligen Halbjahresende.
  • Regulatorische Anpassungen ergeben sich aus der Differenz von RWA (Tagesendwert) und RWA (60-Tage-Mittel) zu Beginn und am Ende der Betrachtungsperiode.
  • RWA am Ende der vorangegangenen/aktuellen Berichtsperiode (Tagesendwert) bezeichnet die RWA am jeweiligen Tagesende, d.h. ohne die Bildung eines 60-Tage-Mittels.
  • Veränderungen im Risikoniveau beinhalten alle Anpassungen im Risiko aufgrund von Positionsveränderungen. Wechselkursschwankungen werden ebenfalls bei den Veränderungen im Risikoniveau ausgewiesen, da sie als ein Bestandteil der durch Positionsveränderungen ausgelösten RWA-Schwankungen angesehen werden können.

MR3: Marktrisiko – modellbasierte Werte für das Handelsbuch

In der folgenden Übersicht werden Minimum, Maximum, Durchschnitt sowie die Halbjahresendwerte des mit dem Modellansatz berechneten Value at Risk in einem 10-Tage-Horizont dargestellt.

 

 

a in 1000 CHF

 

VaR für eine Haltedauer von zehn Tagen und mit einem Konfidenzniveau von 99 %

 

1

Maximum

7 193

2

Durchschnitt

3 615

3

Minimum

1 720

4

VaR per 31.12.2021

3 899

 

Stressbasierter VaR für eine Haltedauer von zehn Tagen und mit einem Konfidenzniveau von 99 %

 

5

Maximum

12 732

6

Durchschnitt

9 736

7

Minimum

6 145

8

Stressbasierter VaR per 31.12.2021

7 188

MR4: Marktrisiko – Vergleich der VaR-Schätzungen mit Gewinnen und Verlusten

Die folgende Backtesting-Grafik stellt den regulatorischen Value at Risk (kurz VaR) dem täglichen Handels-P&L während eines Jahres gegenüber. Unser Markt-Risikomodell verzeichnete im zweiten Halbjahr 2021 keinen Ausnahmefall. Unter Ausnahmefällen versteht die Basler Kantonalbank alle Tagesverluste, die über dem Tages-Value-at-Risk von 99 % liegen. Unter normalen Umständen erwartet die Basler Kantonalbank zwei bis drei solche Ausnahmefälle pro Jahr

Zinsrisiko im Bankenbuch

Zinsrisiko im Bankenbuch

IRRBBA: Zinsrisiken – Ziele und Richtlinien für das Zinsrisikomanagement des Bankenbuchs

1. Informationen zu Zielen und Strategien für das Zinsrisikomanagement gemäss Tabelle IRRBBA

a) Definition des IRRBB zum Zwecke der Risikosteuerung und -messung

Im Konzern BKB wird zwischen den folgenden drei Zinsrisikoarten unterschieden:

  • Das Zinsneufestsetzungsrisiko entsteht zum einen bei Positionen mit unbestimmtem Zinsneufestsetzungsdatum oder variablem Zins (z.B. Privatkonti, variable Hypotheken) zum Zeitpunkt einer Zinsanpassung und zum anderen bei Festzinspositionen aus der zeitlichen Inkongruenz der Endfälligkeiten von Aktiva, Passiva und ausserbilanziellen Positionen.
  • Die Auswirkung von Zinsänderungen auf Finanzinstrumente, die zwar eine ähnliche Laufzeit aufweisen, aber auf Basis von unterschiedlichen Zinssätzen bewertet werden, wird als Basisrisiko bezeichnet. Eine besondere Form des Basisrisikos lässt sich bei Produkten – wie variablen Hypotheken oder Spar- und Einlagegeldern – identifizieren, deren Zinsen zwar der Entwicklung eines Referenzzinssatzes oder einer Kombination von Referenzzinssätzen folgen, für die jedoch in zeitlicher Hinsicht keine vollständige Synchronität der Zinsänderungen besteht. Weiter besteht eine allfällige Inkongruenz von Absicherungsinstrumenten (Swaps) zu den entsprechenden Grundgeschäften.
  • Das Optionsrisiko entsteht aus Optionen oder aus eingebetteten (impliziten) Optionen, bei denen die Bank oder der Kunde die Höhe und den zeitlichen Verlauf von Zahlungsströmen beeinflussen kann (z.B. bei Einlagen ohne feste Laufzeit mit Floor, Termineinlagen oder Festzinskrediten). Werden solche Instrumente mit impliziten Optionen nicht angemessen überwacht, können ihre asymmetrischen Zahlungsmerkmale insbesondere für ihre Verkäufer ein erhebliches Risiko darstellen.
b) Strategien zur Steuerung und Minderung des IRRBB

Im übergeordneten Reglement zum Risikomanagement (Konzern und Konzernfinanzgesellschaften) hat der Bankrat für den Konzern BKB und die beiden Konzernfinanzgesellschaften, das Stammhaus BKB und die Bank Cler, sein Rahmenwerk für ein angemessenes Risikomanagement, unter anderem für Marktrisiken, festgelegt. Unter Einhaltung dieser Vorgaben ist das ALCO (Asset Liability Committee) der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft für die Steuerung der Zinsrisiken im Bankenbuch verantwortlich. Das ALCO der Basler Kantonalbank delegiert die Bewirtschaftung des Zinsrisikos innerhalb dieser Rahmenbedingungen an die Abteilung Treasury. Durch diese klar strukturierten Rahmenbedingungen, Rollenverteilungen und Verantwortlichkeiten wird eine wirksame, nachhaltige und in die bankweiten Risikomanagement-Prozesse integrierte Bewirtschaftung des Zinsrisikos ermöglicht. Hauptziel ist die Erreichung eines nachhaltigen Zinserfolgs unter Einhaltung der Vorgaben aus den regulatorischen und ökonomischen Stressszenarien.

Der Bankrat legt in einer Risikotoleranz-Vorgabe (RTV) übergeordnete Risikolimiten und Schwellenwerte für die Steuerung des IRRBB im Stammhaus und im Konzern BKB fest. Die RTV für die Bank Cler wird vom Verwaltungsrat erlassen. Auf untergeordneter Stufe definiert das ALCO weitere Risikolimiten und Schwellenwerte, welche ausserordentliche Positionierungen oder Volatilitäten per Ampelsystem begrenzen. Die Oberleitungsgremien werden quartalsweise sowie anlassbezogen über die Einhaltung der Limiten informiert. Das Treasury (Stammhaus) und die jeweilige Risikokontrolle berichten zudem wöchentlich, monatlich und anlassbezogen an das jeweilige ALCO über die Einhaltung der festgelegten Limiten und die Massnahmen, die zur Steuerung des Zinsrisikos notwendig sind. Das Treasury (Stammhaus) gibt die vom ALCO beschlossenen Massnahmen bei der Abteilung Handel der BKB in Auftrag. Die Abteilung Risikokontrolle der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft überwacht und misst die Zinsrisiken, informiert bei Überschreitungen die zuständigen Gremien und stellt die Messdaten zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung.

Im derzeitigen makroökonomischen Umfeld gibt es eine grosse Ungewissheit bezüglich der zukünftigen Zinsentwicklung. Um in diesem unsicheren Marktumfeld einen nachhaltigen und möglichst stabilen Zinserfolg zu erreichen, wird die Zinsänderungsrisikotoleranz der beiden Konzernfinanzgesellschaften über die strategische Anlage der eigenen Mittel in CHF definiert (ALM-Benchmark-Strategie). Bei Fremdwährungen wird kein strategisches Zinsrisikomanagement betrieben, aber die Absicherung der Positionen sichergestellt. Die Überprüfung der Strategie erfolgt durch das Treasury (Stammhaus) resp. die Risikokontrolle (Bank Cler). Im Anschluss an die Begutachtung der Strategie durch die Geschäftsleitung und den Risikoausschuss der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft wird diese dem Bankrat (Stammhaus) resp. dem Verwaltungsrat (Bank Cler) zur Genehmigung vorgelegt. Nach der Bestimmung der Rahmenbedingungen bezüglich der Risikotoleranz durch die Oberleitungsorgane erfolgt die operative Umsetzung wiederum durch das Treasury (Stammhaus).

Im taktischen Zinsrisikomanagement werden die optimale Bilanzstrukturportfolio-Steuerung des Zinsrisikos sowie eine effiziente Umsetzung der ALM-Benchmark-Strategie angestrebt. Dabei wird die taktische Zinssensitivität, welche die Abweichung von der strategischen Zinssensitivität widerspiegelt, gesteuert. Ist die taktische Zinssensitivität in allen Laufzeitgaps 0, wird die ALM-Benchmark-Strategie zu 100 % ausgeführt. Die maximale Abweichung der taktischen Positionierung von der ALM-Benchmark-Strategie wird in den Risikotoleranz-Vorgaben durch die Oberleitungsorgane über Value-at-Risk-Limiten begrenzt.

c) Periodizität der Berechnung und Beschreibung der IRRBB-Messgrössen

Die beiden Konzernfinanzgesellschaften identifizieren, messen, überwachen und kontrollieren die Zinsrisiken im Bankenbuch wöchentlich, monatlich und anlassbezogen. Die Risikolimite und der Schwellenwert für das standardisierte Zinsschockszenario gemäss FINMA-Rundschreiben 2019/2 (paralleler Schock nach oben) und das Modellrisiko aus der Replikation der Bodensatzprodukte (siehe hierzu Abschnitt g, Ziffer 5) gelten für die monatlichen Messungen. Im FINMA-Rundschreiben 2019/2 werden für die Durchführung regulatorischer Stresstests sechs standardisierte Zinsschockszenarien vorgegeben. In der RTV wird das erste dieser Szenarien (standardisiertes Zinsschockszenario [paralleler Schock nach oben]) limitiert: Der Barwertverlust im Bilanzstrukturportfolio im Verhältnis zum Kernkapital bei einer parallelen Verschiebung der Zinskurve nach oben in Abhängigkeit der Währung (z.B. +150 bp für CHF). Diese Risikolimite begrenzt den Spielraum der Oberleitungsorgane bei der Festlegung der ALM-Benchmark-Strategie. Der taktische Value at Risk für die Abweichung von der ALM-Benchmark-Strategie wird wöchentlich bestimmt. Diese drei Messgrössen werden durch die Oberleitungsorgane in den Risikotoleranz-Vorgaben begrenzt. Des Weiteren hat das ALCO der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft auf wöchentlicher sowie monatlicher Basis einzuhaltende Schwellenwerte für die Zinssensitivität gegenüber der ALM-Benchmark-Strategie eingeführt.

Als Messgrössen für das IRRBB werden die Barwertänderungen der Eigenmittel (ΔEVE) sowie Änderungen der geplanten Erträge (ΔNII) betrachtet. Für die interne Steuerung wird barwertig jeweils der Aussenzins (Kundenzins) mit einer risikofreien Zinskurve (Innenzins) diskontiert. Für die Value-at-Risk-Berechnung wird eine historische Simulation verwendet, indem die (barwertigen) Zinssensitivitäten mit historischen Zinssatzveränderungen multipliziert werden.

d) Implementierte Zinsschock- und Stressszenarien

Im Konzern BKB werden die folgenden Szenarien betrachtet:

  • Barwertszenarien (ΔEVE): sechs standardisierte Zinsschockszenarien gemäss FINMA-Rundschreiben 2019/2, Anhang 2, sowie weitere interne Szenarien, die zum Zwecke der Steuerung verwendet werden.
  • Ertragsszenarien (ΔNII): drei standardisierte Szenarien (Basis, Parallelverschiebung nach oben/unten) gemäss FINMA-Rundschreiben 2016/1, Tabelle IRRBB1, sowie weitere interne Szenarien, wobei in diesen auch Bilanzstruktur- und Margenveränderungen berücksichtigt werden.

Die internen barwertigen Zinsschockszenarien sollen dazu dienen, die ALM-Benchmark-Strategie der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft einzuhalten. Die internen, realistischen, historischen sowie hypothetischen Zinsszenarien erklären mögliche periodische Zinserfolgseffekte im Zeitablauf. Darüber hinaus werden die Basisrisiken durch einen Stresstest begrenzt.

e) Abweichende Modellannahmen im Vergleich zur Tabelle IRRBB1

ΔNII-Messgrösse: Die ΔNII-Berechnung erfolgt bankintern, aufbauend auf der Mittelfristplanung, und orientiert sich an der Planbilanz, den geplanten Margen und den erwarteten Marktzinssätzen.

ΔEVE-Messgrösse: Im Falle des internen Reportings für den Konzern wird das Zinsrisiko ohne Konsolidierung berechnet, da die Konsolidierungsberichte erst nach der Veröffentlichung der internen Berichte verfügbar sind.

Zusätzlich zu den sechs standardisierten Zinsschockszenarien gemäss FINMA-Rundschreiben 2019/2 werden intern auch ΔEVE-Messgrössen verwendet, bei denen das Eigenkapital nicht ausgeschlossen ist. Absicherungsentscheide werden aufgrund eines Benchmarks mithilfe der taktischen Sensitivität getroffen. Diese berücksichtigt die Sensitivität des Eigenkapitals und bildet die Grundlage zur Berechnung des taktischen Value at Risk für die Abweichung von der ALM-Benchmark-Strategie und bei der Bewertung von Drehrisiken der Zinsstrukturkurve.

f) Absicherung des IRRBB

Die Absicherung der Zinsrisiken wird im Konzern BKB ausschliesslich über Derivate und Instrumente, welche unter der Kontrolle der Konzernfinanzgesellschaften sind, getätigt. Die Konzernfinanzgesellschaften versuchen nicht, das Kundengeschäft zum Zwecke der Zinsrisikoreduktion zu beeinflussen. Derivate dürfen nur eingegangen werden, wenn sie den Value at Risk für die Abweichung von der ALM-Benchmark-Strategie reduzieren oder wenn sie die Zinssensitivität des Bankenbuches gegenüber Marktzinsschwankungen in einem Laufzeitband verringern. Derivative Absicherungen können jederzeit aufgelöst werden. Da das Stammhaus BKB eine eigene Handelsabteilung betreibt, schliessen die Konzernfinanzgesellschaften Derivate aus dem Bankenbuch lediglich mit der Handelsabteilung des Stammhauses BKB ab. Diese ist dafür verantwortlich, dass alle intern abgeschlossenen Derivate mit externen Geschäften abgedeckt sind. Dabei müssen insbesondere die internen und regulatorischen Vorgaben zum Hedge Accounting berücksichtigt werden.

g) Modellierungs- und Parameterannahmen in den Barwert- und Ertragsszenarien

Annahmen zu ΔEVE

  • Alle Zahlungsströme werden unter Berücksichtigung der Zinsmargen dargestellt (Aussenzins).
  • Die Zahlungsströme werden auf Positionsebene bestimmt.
  • Die Diskontierung der Zahlungsströme (mit Marge) erfolgt für Positionen in CHF auf Basis der Swiss Reference Rates (SARON) und entsprechenden Overnight Index Swap Rates (OIS), die als Näherung für eine risikofreie Zinskurve angesehen werden (Innenzins). Für Positionen in anderer Währung als CHF basiert die Diskontierung auf OIS- respektive ON-Raten.

Annahmen zu ΔNII

  • Das Basisszenario zur Berechnung der regulatorischen Kennzahlen wird mit folgenden Annahmen berechnet:
    • Marktzinssätze: Die Marktzinssätze entsprechen denen des Auswertungsdatums und werden während des gesamten Simulationshorizonts konstant gehalten.
    • Credit Spreads: Die Credit Spreads werden mithilfe von historischen Marktdaten aufgrund von Laufzeit und Abschlussdatum pro Position berechnet und auf Portfolioebene aggregiert. Die Credit Spreads von simulierten Neugeschäften werden auf Portfolioebene konstant auf dem Niveau des Auswertungsdatums gehalten.
    • Kundenzinssatzanpassungslogik: Die Kundenzinssätze der Produkte ohne feste Endfälligkeit werden monatlich angepasst, um unter Berücksichtigung der Replikation die Margen konstant zu halten.
    • Laufzeit von Neugeschäft: Das Neugeschäft wird jeweils zum Monatsende generiert, sodass die Bilanz per Monatsende jeweils konstant ist. Die Laufzeit des Neugeschäfts wird mit dem volumengewichteten Durchschnitt des Bestandesgeschäfts auf Basis der Ursprungslaufzeit auf Portfolioebene festgelegt
    • ALM-Benchmark-Strategie: Um die vorgegebene ALM-Benchmark-Strategie während des Simulationshorizonts einzuhalten, werden entsprechende Hedge-Transaktionen generiert.

Die geplanten Erträge werden intern im Zuge der jährlichen Mittelfristplanung ebenfalls anhand verschiedener interner Szenarien simuliert. Neben Annahmen zur Zinsentwicklung werden dabei auch unterschiedliche Geschäftsstrategien sowie das Kundenverhalten modelliert. Als Grundlage dient ein Basisszenario, das die Entwicklung der Erträge unter den Planungsannahmen in einem normalen Marktumfeld beschreibt. Aufbauend darauf werden weitere Stressszenarien definiert, mit denen die Entwicklung der Erträge unter extremen Marktentwicklungen gegenüber dem Basisszenario dargestellt werden (siehe hierzu Abschnitt d).

Weitere Annahmen:

  • Variable Positionen: Für die Bestimmung der Barwertveränderungen müssen Zins- und Kapitalfälligkeiten auf Positionsebene bekannt sein. Im Falle von Kundenprodukten, bei denen diese nicht ex ante definiert sind (Bodensatzprodukte), müssen Modellverfahren angewendet werden. Im Konzern BKB wird der Ansatz replizierender Portfolios verwendet. Dabei besteht die Grundidee darin, das Zinsbindungsverhalten einer Position mittels Portfolios aus Marktzinskombinationen (Benchmark-Portfolios) zu simulieren.
  • Positionen mit Rückzahlungsoptionen: Im Konzern BKB ist im Falle der Inanspruchnahme einer Rückzahlungsoption durch den Kunden eine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu entrichten. Aus diesem Grund kann bei Positionen mit Rückzahlungsoption die (unbekannte) Zinsbindung mit der vertraglich festgelegten Zinsbindung gleichgesetzt werden. Bestehende Positionen werden in der Simulation nicht vorzeitig zurückgezahlt.
  • Termineinlagen: Der Zinsertragseffekt von vorzeitigen Abzügen von Termineinlagen wird im Rahmen einer Vorfälligkeitsentschädigung berücksichtigt. Bestehende Positionen werden in der Simulation nicht vorzeitig abgezogen.
  • Automatische Zinsoptionen: Die beiden Konzernfinanzgesellschaften bieten grundsätzlich keine Produkte mit automatischen, verhaltensunabhängigen Rückzahlungsoptionen an.
  • Derivative Positionen: Zinsderivate dienen der Steuerung des Zinsrisikos. Bei den ΔNII-Berechnungen wird im Verlauf des Simulationshorizontes die ALM-Benchmark-Strategie mit simulierten Zinsderivaten eingehalten.
  • Sonstige Annahmen: Bei sämtlichen ΔNII-Simulationen wird darauf geachtet, dass die regulatorischen und ökonomischen Anforderungen eingehalten werden.

IRRBBA1: Zinsrisiken – quantitative Informationen zu Positionsstruktur und Zinsneufestsetzung

 

Volumen in Mio. CHF

Durchschnittliche Zinsneufestsetzungsfrist (in Jahren)

Maximale Zinsneufestsetzungsfrist (in Jahren) für Positionen mit modellierter (nicht deterministischer) Bestimmung des Zinsneufest- setzungsdatums

Total

davon CHF

davon andere wesentliche Währungen, die mehr als 10 % der Vermögens- werte oder Verpflichtungen der Bilanzsumme ausmachen

Total

davon CHF

Total

davon CHF

Bestimmtes Zinsneufest- setzungs- datum

Forderungen gegenüber Banken

6 104

5 404

700

0,06

0,06

Forderungen gegenüber Kunden

3 445

2 476

969

1,60

1,59

Geldmarkthypotheken

2 877

2 877

0,06

0,06

Festhypotheken

26 710

26 710

3,85

3,85

Finanzanlagen

1 492

1 490

2

4,70

4,70

Forderungen aus Zinsderivaten 1

19 203

16 524

2 679

5,49

5,85

Verpflichtungen gegenüber Banken

5 999

2 308

3 390

0,12

0,24

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

2 475

967

1 448

0,73

1,45

Kassenobligationen

8

8

0,93

0,93

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

13 334

10 599

2 513

6,31

7,71

Verpflichtungen aus Zinsderivaten 1

19 203

16 524

2 679

5,44

5,90

Unbestimm- tes Zinsneu- festsetzungs- datum

Forderungen gegenüber Banken

2 133

872

997

0,00

0,00

Forderungen gegenüber Kunden

223

209

13

0,08

0,08