Grundlagen
Die vorliegende Jahresrechnung stellt die wirtschaftliche Lage der Bank so dar, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können (statutarischer Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung). Die der Konzernrechnung zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze finden grundsätzlich auch bei der Erstellung des Abschlusses des Stammhauses Basler Kantonalbank Anwendung. Im Gegensatz zum Konzernabschluss kann der statutarische Einzelabschluss mit zuverlässiger Darstellung stille Reserven enthalten.
Beteiligungen
Unter den «Beteiligungen» werden alle im Eigentum der Bank befindlichen Beteiligungstitel von Unternehmen, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, unabhängig vom stimmberechtigten Anteil bilanziert.
Alle Beteiligungen werden zum Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bzw. nach dem Niederstwertprinzip bilanziert. Eine Abschreibung wird als betriebswirtschaftlich notwendig beurteilt, wenn der Buchwert über dem anteiligen Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft liegt oder sonstige Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung am Bilanzstichtag vorliegen. Unbedeutende Beteiligungen werden generell sofort im Jahr des Erwerbs über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» vollständig abgeschrieben. Eine Zuschreibung erfolgt bis höchstens zum gesetzlichen Höchstwert, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Wert in der Folge wieder steigt. Bei nicht kotierten Gesellschaften erfolgt eine Zuschreibung nur, wenn sie nachhaltig ist und 500 000 CHF übersteigt. Die Verbuchung der Zuschreibung erfolgt über den «Ausserordentlichen Ertrag».
Reserven für allgemeine Bankrisiken
Die Bildung der Reserven für allgemeine Bankrisiken kann zusätzlich aufgrund einer Umbuchung von betriebswirtschaftlich nicht mehr erforderlichen Wertberichtigungen und Rückstellungen, soweit diese zulasten der Position «Veränderungen von Rückstellungen und übrigen Wertberichtigungen sowie Verluste» gebildet wurden, oder mittels Umbuchung von stillen Reserven in der Position «Rückstellung» erfolgen.
Gesetzliche Kapitalreserve, gesetzliche Gewinnreserve und freiwillige Gewinnreserve
Die Äufnung der «Gesetzlichen Gewinnreserve» erfolgt gemäss den Vorschriften des Obligationenrechts. Die Bildung der «Freiwilligen Gewinnreserve» wird aufgrund von Statuten (BKB Gesetz) und/oder Beschlüssen des Regierungsrats vorgenommen. Differenzen zwischen zufliessenden Mitteln und Buchwert aus der Veräusserung von eigenen Kapitalanteilen werden der «Gesetzlichen Gewinnreserve» zugeschrieben (Mehrwert) bzw. belastet (Minderwert).
Auslagerung von Geschäftsbereichen (Outsourcing)
Die Basler Kantonalbank lagert die folgenden als Outsourcing beschriebenen Geschäftsbereiche aus:
Outsourcing-Partner |
Geschäftsbereich |
HypothekenZentrum AG, Zürich |
Aufbewahrung von physischen Schuldbriefen |
PPA GmbH, Glattbrugg |
Digitalisierung Kreditprozess |
RSN Risk Solution Network AG |
Ratingsystem im Kreditrisikomanagement |
SIX SIS AG, Olten |
Treuhänderische Verwaltung von Registerschuldbriefen betreffend die vom Hypotheken-Zentrum erworbenen Hypothekarforderungen (CAT) |
Swiss Post Solutions AG, Zürich |
Druck und Versand der Bankkorrespondenz |
Swisscom (Schweiz) AG, Ittigen |
Betrieb Avaloq, E-Banking und GAA-Server |
Abwicklung Zahlungsverkehr |
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Wertschriftenadministration |
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ti&m AG, Zürich |
IT-Hosting |
Die beschriebenen Auslagerungen wurden im Sinne der FINMA-Vorschriften mit detaillierten Service Level Agreements (SLA) beziehungsweise durch jeweilige Vertragswerke geregelt. Im Rahmen dieser Outsourcing-Lösungen werden keine Kundendaten ins Ausland übertragen. Sämtliche Mitarbeitenden der erwähnten Dienstleister sind in Bezug auf alle Daten dem Geschäftsgeheimnis der Bank und dem Bankkundengeheimnis unterstellt.
Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des Stammhauses BKB richten sich nach den obligationenrechtlichen und den bankengesetzlichen Bestimmungen, nach den Richtlinien der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (insbesondere der Rechnungslegungsverordnung-FINMA sowie dem FINMA-Rundschreiben 2020/1 «Rechnungslegung–Banken») und dem Kotierungsreglement der SIX Swiss Exchange AG.
Die der Konzernrechnung zugrunde liegenden Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze finden grundsätzlich auch bei der Erstellung des Abschlusses des Stammhauses Basler Kantonalbank Anwendung.
Die per 1.1.2020 in Kraft getretene RelV-FINMA verlangt die Bildung von Wertberichtigungen für Ausfallrisiken auf nicht gefährdeten Forderungen sowie die Bildung von Rückstellungen für Risiken auf Ausserbilanzgeschäften, für die noch keine Rückstellungen aufgrund eines wahrscheinlichen und verlässlich schätzbaren Mittelabflusses vorhanden sind.
Die Erstalimentierung dieser Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken wurde per 30.6.2021 in vollem Umfang erfolgsneutral vorgenommen. Im Stammhaus BKB wurden per 30.6.2021 Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken in Höhe von 59,3 Mio. CHF gebildet.
Die Wertberichtigungen und Rückstellungen für inhärente Ausfallrisiken sind den Bilanz- und Ausserbilanzpositionen per 31.12.2021 wie folgt zugeordnet:
|
31.12.2021 in Mio. CHF |
Forderungen gegenüber Banken |
1,3 |
Forderungen gegenüber Kunden |
30,2 |
Hypothekarforderungen |
17,0 |
Finanzanlagen |
0,6 |
Eventualverpflichtungen |
2,1 |
Unwiderrufliche Zusagen |
8,1 |
Total |
59,3 |
Firma, Rechtsform und Sitz der Bank
Für die Erläuterungen über Firma, Rechtsform und Sitz der Bank wird auf das Kapitel Erläuterungen im Konzern im Anhang des Konzerns verwiesen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Durch die aktuelle Ukraine-Krise können sich bedeutende Auswirkungen auch auf Schweizer Unternehmen und Ihre Beschäftigten ergeben. Die Wirtschaft ist neben den vorliegenden Herausforderungen der Corona-Krise mit weiteren neuen Unsicherheiten konfrontiert. Die Märkte zeigen sich aktuell entsprechend volatil. Die Basler Kantonalbank beobachtet die Entwicklung aufmerksam und prüft seinerseits laufend Massnahmen, welche geeignet sind, um allfälligen negativen Auswirkungen frühzeitig zu begegnen und setzt diese gezielt um. Etwaige Effekte auf den Geschäftsverlauf und das Ergebnis im Geschäftsjahr 2022 der Basler Kantonalbank lassen sich noch nicht quantifizieren. Auf Basis der vorliegenden Informationen und unter Vorbehalt der weiteren Entwicklungen in der Ukraine wird aktuell jedoch von keinem wesentlichen Einfluss auf das Ergebnis im Geschäftsjahr 2022 ausgegangen.
Risikomanagement
Für die Erläuterungen des Risikomanagements (inkl. Risikobeurteilung) im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel Erläuterungen des Risikomanagements im Anhang Konzern verwiesen.
Angewandte Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs
Für die Erläuterungen der angewandten Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel Angewandte Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs im Anhang des Konzerns verwiesen.
Bewertung der Deckungen
Für die Erläuterungen zur Bewertung der Deckungen im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel Bewertung der Deckungen im Anhang des Konzerns verwiesen.
Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting
Für die Erläuterungen zur Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel «Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting» im Anhang des Konzerns verwiesen.