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Stakeholder Engagement

Anspruchsgruppen der Basler Kantonalbank

(GRI 102-40)

Die Basler Kantonalbank interagiert kontinuierlich mit ihren verschiedenen Anspruchsgruppen. Diese schliessen alle internen oder externen Personengruppen und Organisationen mit ein, die von der Tätigkeit der Bank direkt oder indirekt betroffen sind. Im Sinne einer erfolgreichen und nachhaltigen Unternehmensführung berücksichtigt die BKB stets auch die sich laufend verändernden Bedürfnisse dieser Anspruchsgruppen. Eine transparente Kommunikation mit allen Gruppen ist der Bank ein zentrales Anliegen.

Auswahl und Einbindung der Stakeholder

(GRI 102-42, GRI 102-43)

Bei der Auswahl der wichtigsten Stakeholdergruppen achtet die BKB auf die regionale Nähe, den Einfluss und die Betroffenheit. Der enge Austausch und die Auseinandersetzung mit den Anliegen der nahestehenden Stakeholder sind der BKB wichtig.

Kundinnen und Kunden

In systematischen Umfragen werden die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden regelmässig ermittelt und die Zufriedenheit gemessen. Weitere Kundenfeedbacks werden zudem über elektronische Wege oder auch über den Dialog mit den Kundenberaterinnen und -beratern gesammelt. Zudem steht die BKB über vielfältige Kanäle wie Veranstaltungen, E-Banking, Website, Social Media sowie einen Kundenzirkel zum spezifischen Austausch im Kontakt mit ihren Kundinnen und Kunden.

Mitarbeitende

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bilden einen zentralen Pfeiler des Unternehmenserfolgs der BKB. Arbeitsbedingungen, Entwicklungsmöglichkeiten, Unternehmens- und Führungskultur sind ausschlaggebend für ihre Motivation. Im Rahmen von Mitarbeiterbefragungen werden daher die Zufriedenheit und die Bedürfnisse regelmässig erhoben. Die Ergebnisse zeigen Stärken und Verbesserungsmöglichkeiten auf, die kontinuierlich umgesetzt werden.

Eigner (Kanton Basel-Stadt)

Der Kanton Basel-Stadt macht als Eigner der Basler Kantonalbank auf gesetzlicher Grundlage klare Vorgaben zum Auftrag und zum Zweck der BKB. In der Eignerstrategie definiert der Regierungsrat in Ergänzung zu den gesetzlichen Grundlagen für jeweils vier Jahre seine Ziele und Interessen gegenüber der Basler Kantonalbank. Der Kanton und die Bank stehen mit Blick auf die Beurteilung der Umsetzung der Vorgaben in regelmässigem Austausch. Einmal im Jahr erfolgt zudem ein ausführliches Reporting zuhanden des Eigners.

Investoren

Die jährliche PS-Versammlung, an der die BKB über ihre Strategie und über ihr abgelaufenes Geschäftsjahr informiert, war in der Vergangenheit die zentrale Plattform für den Austausch mit PS-Inhaberinnen und PS-Inhabern. Wie bereits 2020 musste die Veranstaltung 2021 jedoch aufgrund der Corona-Pandemie erneut abgesagt werden. Stattdessen wurden die PS-Inhaberinnen und PS-Inhaber schriftlich über das Jahresergebnis informiert und erhielten zusätzlich Restaurantgutscheine für den Kanton Basel-Stadt.

Regulator

Die BKB untersteht vollumfänglich den bank- und finanzmarktrechtlichen Vorschriften des Bundes. Zuständig für die bankenspezifische Aufsicht gemäss dem Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen und dem Finanzmarktaufsichtsgesetz ist die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA). Die BKB pflegt einen offenen, regelmässigen und professionellen Dialog mit den Anspruchsgruppen aus Regierung und Aufsichtsbehörden.

Öffentlichkeit

Der Dialog mit der Öffentlichkeit erfolgt über die Marke der BKB – zum einen über die physischen Filialen im ganzen Kanton, zum anderen über verschiedene digitale Kanäle sowie via Unternehmenskommunikation. Sichtbar und erlebbar wird die Bank auch durch zahlreiche, von ihr unterstützte Anlässe, Initiativen und Projekte im sportlichen, kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Bereich. Bei der Auswahl ist die BKB bestrebt, Nachhaltigkeits-, Umwelt- und Klimaaspekte zu berücksichtigen.

Lieferanten

Eine weitere Anspruchsgruppe der BKB sind ihre Lieferanten. Von ihren Lieferanten verlangt die BKB die Befolgung von Umweltstandards und -gesetzen sowie die Einhaltung sozialer und arbeitsrechtlicher Richtlinien. Festgehalten werden diese in der Nachhaltigkeitsvereinbarung, welche 2021 überarbeitet und erweitert wurde.