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Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen

(GRI 102-16)

Als Anbieterin von Finanzdienstleistungen ist sich der Konzern BKB bewusst, dass seine Geschäftstätigkeit Auswirkungen haben kann, die als gesellschaftlich kritisch erachtet werden oder einer nachhaltigen Entwicklung zuwiderlaufen. Daher wurden Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen definiert. Sie regeln den Umgang mit Unternehmen aus den Bereichen Rüstungsindustrie und Kriegsmaterialien, geächtete Waffen, Atomenergie und Uranabbau, Abbau von Kohle, fossile Energieerzeugung, Palmölanbau sowie die Wahrung von Menschenrechten gemäss internationalen Arbeitsgrundrechten. Die Richtlinien werden seit 2017 angewendet und gelten für die gesamte Geschäftstätigkeit der Bank. Ihre Einhaltung führte zum Ausschluss von weltweit aktuell rund 450 börsenkotierten Unternehmen aus dem Anlageuniversum des Konzerns BKB. Die Identifikation kontroverser Umwelt- und Sozialthemen erfolgt kontinuierlich und wird über einen systematischen Monitoring-Prozess gesteuert, wie in der folgenden Abbildung dargestellt.

2021 wurden alle bestehenden Richtlinien gemäss dem jährlichen Monitoring-Prozess überprüft.

BKB Monitoring-Prozess zur Identifikation kontroverser Umwelt- und Sozialthemen

Menschenrechte bei Investitionen

(GRI 103-1, 103-2, 103-3, 412-3)

Das Thema Menschenrechte bei Investitionen steht aus Sicht der Anspruchsgruppen an oberster Stelle. Die BKB schätzt die direkte Exposition und Auswirkung durch ihre Geschäftstätigkeiten jedoch als moderat ein, da sie schwergewichtig im Inland tätig ist. Finanzinstitute können jedoch auch indirekt (beispielsweise über die Investitionen in Wertschriften) in Menschenrechtsverletzungen involviert sein.

Mit dem Beschluss zur Einführung der Richtlinie Internationale Arbeitsgrundrechte im Jahr 2019 und deren Umsetzung 2020 bekennt sich die BKB zur Einhaltung der vier Grundprinzipien der International Labour Organisation (ILO) und ergreift Massnahmen, um im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit direkte oder indirekte Verstösse gegen diese Prinzipien zu vermeiden. So empfiehlt die BKB etwa aktiv keine Wertschriften von Unternehmen zum Kauf, welche gemäss dem Datenprovider MSCI ESG in gravierende Kontroversen bezüglich der Einhaltung der ILO-Grundprinzipien sowie weiterer grundlegender Arbeitsrechte verwickelt sind. Der Erwerb von Wertschriften dieser Unternehmen wird im Rahmen von Mandatslösungen oder selbst verwalteten Kollektivanlagen ausgeschlossen und nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin getätigt. Im Weiteren werden an diese Unternehmen keine Kredite vergeben.

Korruptionsbekämpfung

(GRI 205-2)

Zum Zwecke der Überwachung verwendet die BKB aktuelle Personenlisten eines weltweit tätigen Datenlieferanten, um hiermit Zahlungsempfänger und -absenderdaten systematisch zu überprüfen. Wird ein potenzieller Bezug zu einem Verbrechen, insbesondere im Zusammenhang mit Geldwäscherei, Terrorismus, Drogenhandel, Korruption, Waffen- oder Menschenhandel, festgestellt, so werden die erforderlichen Massnahmen, beispielsweise eine Notifizierung an die zuständige Behörde, gemäss der geltenden Geldwäscherei- respektive Embargo-Gesetzgebung veranlasst.