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Management von Klimarisiken bei Anlagen und Finanzierungen

(GRI 103-1, 103-2, 103-3, 201-2)

Der Konzern BKB strebt eine enge Begleitung und Unterstützung seiner Kundinnen und Kunden bei der Dekarbonisierung ihrer Geschäftsmodelle an. Dazu sollen der Ausbau und Vertrieb nachhaltiger Finanzprodukte und -dienstleistungen sowie das Eingehen strategischer Partnerschaften weiter vorangetrieben werden. Besondere Bedeutung haben hierbei der Energiesektor, die Förderung klimafreundlicher Start-ups sowie die Finanzierung energetischer Sanierungen im Immobilienbereich. Neben diesen Chancen bestehen auch Risiken. Klimarisiken können direkten Einfluss auf die Anlageperformance und auf die finanzielle Situation der Bank haben. Mit der Verwaltung von fremden Vermögen geht im Rahmen des Risk Management eine sogenannte treuhänderische Pflicht (Fiduciary Duty) einher, die auch die Berücksichtigung von Klimarisiken (und -opportunitäten) umfasst. Klimarisiken können in zwei Hauptkategorien eingeteilt werden:

Der Konzern strebt eine gesamthafte Einbindung von Klimarisiken und -chancen in das konzernweite Risikomanagement an und orientiert sich hierbei an den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD). Im vorliegenden Bericht werden die Ansätze der BKB in Anlehnung an die TCFD erstmals dargestellt (siehe Kapitel Offenlegung zu klimabezogenen Risiken und Chancen in Anlehnung an TCFD).

Ansatz für das Management von Klimarisiken im Anlagegeschäft

Die Klimarisiken im Anlagegeschäft (Privatkunden und institutionelle Kunden) werden seit 2019 mit der Einführung von ESG- und CO2-Reporting-Tools adressiert (siehe auch Kapitel Nachhaltige Angebotspalette). Seit 2021 fliessen die mit dem Reporting-Tool erhobenen Daten zum CO2-Fussabdruck der Portfolios verstärkt in die Reportings ein und erhöhen somit die Transparenz für die Kundinnen und Kunden. Die BKB nimmt zudem am zweijährlichen Klimaverträglichkeitstest für Finanzanlagen des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) teil. Dieser zeigte 2020, dass die Bank sowohl bei den Anlagelösungen als auch im Vorsorgebereich keine nennenswerte Exposition in klimarelevanten Sektoren hat. Auch an der nächsten Durchführung 2022 wird die BKB teilnehmen, um insbesondere mit Blick auf das Anlagegeschäft mehr Transparenz über potenzielle Klimarisiken zu erhalten.

«Daten zum CO2-Fussabdruck der Portfolios fliessen verstärkt in die Reportings ein und erhöhen somit die Transparenz für die Kundinnen und Kunden.»

Ansatz für das Management von Klimarisiken bei den Ausleihungen/Finanzierungen

Als Kreditgeber gilt es, erstens dazu beizutragen, die finanziellen Mittel zu mobilisieren, die es für eine ökologisch effiziente sowie kohlenstoffarme Wirtschaft und Gesellschaft braucht. So können auch Opportunitäten, die sich aus dem Gesellschaftswandel ergeben, genutzt werden (siehe auch Kapitel Nachhaltige Finanzierung von Firmen und Projekten).

Zweitens gehören zu einem aktiven Management aller relevanten Risiken auch die Umwelt- und Klimarisiken. Diese definieren keine eigene Risikokategorie, sondern stellen Treiber der bestehenden Risikokategorien dar und werden bei der BKB entsprechend ins Management der einzelnen Risikoarten integriert. Das konzernweite Risikomanagement ist im «Reglement zum Risikomanagement (Konzern und Konzernfinanzgesellschaften)» geregelt, insbesondere die Organisation sowie die Methoden und Prozesse zur Festlegung von Risikosteuerungsmassnahmen und der Identifikation, Messung, Bewirtschaftung, Überwachung und Berichterstattung von Risiken (siehe Erläuterungen zum Risikomanagement).

Politische Initiativen, regulatorische Anpassungen und der technologische Wandel zur Erreichung von Klima- und Umweltzielen können alte Geschäftsmodelle obsolet machen. Dies kann zu Ausfällen im Kreditportfolio des Konzerns BKB führen. Solche Transitionsrisiken werden bereits im Rahmen des Branchenmonitorings und in den «Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen» adressiert und fliessen so in die Beurteilung der Kreditengagements ein.

Auch die mit dem Kreditgeschäft verbundenen Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen, Scope 3) möchte die BKB in den nächsten zwei Jahren ausweisen können und auf dieser Basis Reduktionsziele für den CO2-Fussabdruck prüfen. Zur Herstellung der Transparenz der finanzierten THG-Emissionen trat die BKB im Frühjahr 2021 der PCAF-Initiative (Partnership for Carbon Accounting Financials) bei und verpflichtet sich damit zur Anwendung eines unabhängigen, international etablierten Standards. Dieser harmonisierte Bilanzierungsansatz bietet Finanzinstituten den erforderlichen Ausgangspunkt, um wissenschaftlich fundierte Ziele festzulegen und ihr Portfolio mit dem Pariser Klimaabkommen in Einklang zu bringen.

Ausblick 2022

Im Jahr 2021 wurden mit der Teilnahme an der PCAF, der Durchführung von Analysen zur Datenverfügbarkeit und ersten Berechnungen die Grundlagen für die Messung der finanzierten Emissionen gelegt. Diese Arbeiten werden im Jahr 2022 fortgesetzt mit dem Ziel, den CO2-Fussabdruck des Kreditgeschäfts in den nächsten zwei Jahren ausweisen zu können. Die Offenlegung zum Umgang mit klimabezogenen finanziellen Risiken und Chancen gemäss TCFD soll in den folgenden Jahren weiterentwickelt werden.

«Ziel ist es, den CO2-Fussabdruck des Kreditgeschäfts in den nächsten zwei Jahren ausweisen zu können.»