Relevanz und Wirkungen
(GRI 3-3 a. und b.)
Mit seiner verantwortungsvollen Geschäftsführung sorgt der Konzern BKB für seine wirtschaftliche Stabilität sowie seinen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg. Als verantwortungsvolle Geschäftsführung versteht der Konzern BKB eine faire, transparente und ethische Unternehmensführung unter Einhaltung von externen Vorgaben, Selbstverpflichtungen, Good-Practice-Standards und internen Normen. Ein allfälliges Fehlverhalten, wie ethisch unkorrektes Geschäftsgebaren, Gesetzesverstösse, Korruption oder Menschenrechtsverletzungen, kann zu Reputationsschäden, aufsichts-, straf- und/oder privatrechtlichen Massnahmen oder finanziellen Einbussen führen.
Mit diesem Ansatz erfüllt der Konzern BKB nicht nur die eigenen Ansprüche, sondern schützt auch die Interessen des Eigners (Kanton Basel-Stadt) und weiterer Anspruchsgruppen, wie Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeitende sowie Lieferanten.
Ziele
(GRI 3-3 e.)
Reputation als nachhaltiges Unternehmen schützen:
- Jegliche Verstösse gegen die kantonalen, nationalen und internationalen gesetzlichen Vorschriften strikt vermeiden.
- Selbstverpflichtungen einhalten, die sich durch die Zugehörigkeit von Branchenvereinigungen wie z.B. der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg), der Asset Management Association Switzerland (AMAS) oder den Principles for Responsible Investment (PRI) ergeben.
- Freiwillig und transparent als Konzern BKB nach den GRI-Standards 2021 Bericht erstatten (seit dem Berichtsjahr 2022) und Empfehlungen wie die der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD, ab dem Berichtsjahr 2024) oder des Partnership for Carbon Accounting Financials (PCAF, ab dem Berichtsjahr 2023) berücksichtigen.
Herangehensweise
(GRI 2-16, 2-23, 2-24, 2-25, 2-26, 3-3 c. bis f.)
Der Konzern BKB sorgt dafür, dass die Organisation zur Behandlung aller Compliance-Angelegenheiten des Konzerns angemessen ist. Dazu gehören etablierte Compliance-Standards, Rahmenwerke und Weisungen mit ausführlicher Regelung der Aufgaben, der Kompetenzen und Verantwortlichkeiten sowie die zur Compliance-Einhaltung erforderlichen Prozesse. Das umfassende Compliance-Programm schliesst zahlreiche webbasierte Schulungen und Sensibilisierungsmassnahmen ein, um das Know-how der Mitarbeitenden bezüglich der gesetzlichen Vorschriften, regulatorischen Vorgaben, Selbstregulierungen sowie Selbstverpflichtungen aktuell zu halten und langfristig zu sichern. Es existiert eine stringente und auf Früherkennung aufgesetzte Compliance-Risikoüberwachung sowie ein darauf ausgerichtetes wirksames Kontrollframework. Letztendlich stellt ein System zur Compliance-Berichterstattung sicher, dass relevante Informationen zu Compliance-Belangen mindestens jährlich an die zuständigen Geschäftsleitungen sowie Bank- und Verwaltungsrat innerhalb der Konzerngesellschaften rapportiert werden. Bei schwerwiegenden Compliance-Ereignissen erfolgt eine zeitnahe Kommunikation ausserhalb der periodischen Berichterstattung.
Der Konzern BKB richtet sich nach dem Three-Lines-of-Defense-Modell, das drei verschiedene Bereiche jeder Konzernfinanzgesellschaft umfasst: die ertragsorientierten Geschäftseinheiten, die davon unabhängige Kontrollinstanz (Compliance-Funktion und Risikokontrolle) sowie die interne Revision.
Beide Konzernbanken unterhalten je ein eigenes, den gesetzlichen, regulatorischen und internen Vorschriften genügendes, dokumentiertes internes Kontrollsystem (IKS), das durch regelmässige externe Audits ergänzt wird.
Verhaltenskodex
Die Handlungsanforderungen und -vorgaben für die Organe und Mitarbeitenden aus den gesetzlichen Vorschriften, Selbstregulierungen und Selbstverpflichtungen sind im Konzern BKB beziehungsweise in den beiden Konzernbanken durch umfassende interne Weisungen und Richtlinien geregelt.
Als zusammenfassenden Überblick haben Bankrat und Geschäftsleitung des Stammhauses BKB im Oktober 2024 einen aktualisierten Verhaltenskodex verabschiedet, der den bestehenden Code of Conduct ablöst.
Die Prinzipien und Vorgaben im Verhaltenskodex, etwa zu Themen wie den Umgang mit Interessenkonflikten, Bestechung, Marktverhalten, fairer Wettbewerb, Geldwäscherei und den Umgang mit Daten und Informationssicherheit, sind für alle Mitarbeitenden der Bank sowie den Bankrat verbindlich.
Die Bank Cler hat für sich ebenfalls im Oktober 2024 einen analogen Verhaltenskodex formuliert, der für alle Mitarbeitenden und den Verwaltungsrat bindend ist. Intern wurde die Aktualisierung der Verhaltenskodizes im Dezember 2024 allen Mitarbeitenden via Intranet mitgeteilt.
Nach den im Verhaltenskodex zusammengefassten ethischen Standards wählen die Konzerngesellschaften auch ihre Geschäftspartner und Lieferanten aus und setzen sich dafür ein, dass ihre Partner diesen Werten ebenfalls verpflichtet sind. Weitere Informationen enthält das Kapitel Nachhaltige Beschaffung.
Meldung von Missständen
Im Verhaltenskodex des Stammhauses BKB sowie im Verhaltenskodex der Bank Cler ist auch der Prozess zur Meldung von Missständen verankert.
Zum Schutz aller Beteiligten und der beiden Konzernbanken sind Mitarbeitende und Lieferanten aufgrund ihrer allgemeinen Treuepflichten verpflichtet, vermutete oder festgestellte Missstände, wie Verstösse gegen den Verhaltenskodex, gesetzliche Vorschriften oder interne Regularien, zu melden. Entsprechend werden Personen, die Meldung erstatten, vor Sanktionen oder Vergeltungsmassnahmen geschützt.
Interne Meldungen sollen zunächst an den direkten Vorgesetzten oder – wenn dies nichts nützt oder wenn dieser selbst involviert ist – an die Leitung des Konzerninspektorats erfolgen. Um Meldungen anonym abzugeben (bekannt als Whistleblowing), steht den Mitarbeitenden im Intranet beider Banken ein anonymes elektronisches Meldeverfahren zur Verfügung. Für Meldungen von Externen ist das Konzerninspektorat ebenfalls zuständig. Das Konzerninspektorat ist direkt dem Bankrat des Stammhauses BKB beziehungsweise dem Verwaltungsrat der Bank Cler unterstellt und somit unabhängig und neutral. Die Leitung des Konzerninspektorats informiert das Bankratspräsidium des Stammhauses BKB beziehungsweise das Verwaltungsratspräsidium der Bank Cler über eingegangene Meldungen. Die Leitung des Konzerninspektorats entscheidet in Absprache mit dem Bankratspräsidium des Stammhauses BKB beziehungsweise dem Verwaltungsratspräsidium der Bank Cler über das weitere Vorgehen und klärt den Sachverhalt ab. Falls notwendig wird der Rechtsdienst beigezogen.
Bei vermuteten und festgestellten Missständen im Verhalten einzelner Mitarbeitender von einer der beiden Konzernbanken können sich Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende oder Dritte auch an die Aufsichtsbehörde, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA wenden.
Meldung von Beschwerden
Für die Meldung von Unzufriedenheiten seitens Kundinnen und Kunden oder allfällige konkrete Beschwerden im Zusammenhang mit Produkten und Dienstleistungen sind die Kundenberaterinnen und Kundenberater der beiden Konzernbanken die erste Anlaufstelle. Alternativ können Meldungen über die allgemeinen Feedback Formulare via Webseite – bei Bedarf mit der Möglichkeit, die Geschäftsleitung der jeweiligen Konzernbank über die Meldung in Kenntnis zu setzen – an die Basler Kantonalbank oder die Bank Cler gerichtet werden. Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden, steht den Kundinnen und Kunden kostenlos als unabhängige Schlichtungsstelle der Schweizerische Bankenombudsman zur Verfügung.
Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen
Als Anbieter von Finanzdienstleistungen ist sich der Konzern BKB bewusst, dass seine Geschäftstätigkeit Auswirkungen haben könnte, die als gesellschaftlich kritisch erachtet werden oder einer nachhaltigen Entwicklung zuwiderlaufen können. Um negativen Auswirkungen vorzubeugen, wurden Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen definiert. Sie regeln den Umgang mit Unternehmen aus potenziell kritischen Geschäftsfeldern und -praktiken wie u.a. geächtete Waffen, Atomenergie und Uranabbau, Abbau von Kohle, Palmölanbau oder die Einhaltung von internationalen Arbeitsgrundrechten.
Die Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen gelten für die Kreditvergabe an kommerzielle Kunden, die Vermögensverwaltung und die Anlageberatung sowie die bankeigenen Investitionen bzw. Handelsbücher des Konzerns BKB. Die Richtlinien gelten seit dem Jahr 2017, wurden aber nicht rückwirkend auf bestehende Kreditverpflichtungen oder Depotbestände vor 2017 angewendet.
Detaillierte Informationen zur Richtlinie und den einzelnen kontroversen Umwelt- und Sozialthemen. Weitere Informationen der Bank Cler.
Greenwashing
Die Initiativen und Diskussionen rund um das Thema Greenwashing in der Finanzbranche haben in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. So hat z.B. die FINMA Ende 2021 eine Aufsichtsmitteilung zur Prävention und Bekämpfung von Greenwashing veröffentlicht. Diese hat insbesondere den Fondsbereich sowie die Verhaltenspflichten am «Point of Sale» zum Gegenstand. Der Bundesrat hat seinerseits Ende 2022 ein Positionspapier veröffentlicht, das die Vermeidung von Greenwashing im Finanzsektor zum Ziel hat. Er gab darin die Stossrichtung vor, wann ein Finanzprodukt oder eine Finanzdienstleistung als nachhaltig bezeichnet werden dürfe. In der Folge wurden Aspekte der Greenwashing-Thematik von Branchenverbänden wie der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) und der Asset Management Association Switzerland (AMAS) im Rahmen von Selbstregulierungen aufgenommen.
Im Juni 2024 entschied der Bundesrat von einer staatlichen Regulierung abzusehen, weil die beiden Branchenverbände SBVg und AMAS ihre Selbstregulierungen verschärft und so den Anliegen des Bundesrats Rechnung getragen haben. Zudem will der Bundesrat zunächst die regulatorischen Entwicklungen in der EU abwarten, um zu entscheiden, ob bezüglich Greenwashing in der Schweizer Finanzbranche weiterer Handlungsbedarf besteht. Diese Einschätzung soll bis spätestens 2027 erfolgen.
Der Konzern BKB ist sich der Problematik des Greenwashing bewusst. Grundsätzlich können Greenwashing-Risiken in unterschiedlichsten Bereichen der beiden Konzernbanken auftauchen. So könnte dies z.B. bei der Festlegung von Produktnamen und -design, in der Marketingkommunikation, im Rahmen von Vertriebsaktionen usw. der Fall sein. Bei der Produktgestaltung steht das Anlagegeschäft im Fokus.
Im Berichtsjahr wurden vom Konzern BKB mit Blick auf die Ausgestaltung und Vermarktung der nachhaltigen Anlageprodukte sowie die Kommunikation verschiedene Sensibilisierungsmassnahmen als Prävention hinsichtlich Greenwashing umgesetzt.
So wurde im Oktober 2024 eine umfassende Wissensplattform im Intranet der beiden Konzernbanken aufgeschaltet, auf der u.a. die Greenwashing-Problematik detailliert erläutert ist, zahlreiche Hintergrundinformationen zu finden sind und Tipps und Tricks bzgl. Nachhaltigkeitskommunikation dargelegt werden. Zudem wurden im November 2024 zwei Webinare zur Vertiefung des Themas Greenwashing durchgeführt.
Adressiert wurden Verantwortliche aus den Bereichen Marketing, Produkt- und Kanalmanagement, Vertriebssteuerungen, Asset Management und Compliance. Insgesamt nahmen rund 80 Personen teil. Weiter wurde das Thema Greenwashing in diversen Weisungen verankert.
Um die Vorgaben der im Juni 2024 verschärften Selbstregulierungen der SBVg und AMAS in Zukunft adäquat umzusetzen, wurde 2024 ein Projekt lanciert. Dieses wird von einem bereichsübergreifenden Kernteam geleitet und besteht aus verschiedenen inhaltlichen Streams (z.B. zu Themen wie «Nachhaltigkeitsziele», «Reportings», «Beratungsprozesse» usw.). Insgesamt will der Konzern BKB mit diesem Projekt die korrekte Umsetzung der Leistungsversprechen bzgl. Nachhaltigkeit (und wo relevant spezifisch bzgl. Klima) im Anlagegeschäft sicherstellen.
Geldwäscherei und Korruptionsbekämpfung
Zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung wird das interne Framework des Konzerns BKB entlang der geltenden regulatorischen Anforderungen stetig weiterentwickelt und optimiert. Die Prozesse und Massnahmen zur Bekämpfung und Vermeidung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung hat der Konzern BKB in einer Weisung geregelt.
Im Zusammenhang mit der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und den Embargo- beziehungsweise den Sanktionsmassnahmen, werden aktuelle Personenlisten eines weltweit tätigen Datenlieferanten systematisch mit der Kundendatenbank und den Transaktionen im Zahlungsverkehr abgestimmt. Ein potenzieller Bezug zu einem Verbrechen, insbesondere im Zusammenhang mit Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung, respektive ein potenzieller Bezug zu den Embargo-Sanktionsmassnahmen wird an die dafür zuständige Behörde, gemäss der geltenden Gesetzgebung und den regulatorischen Anforderungen, umgehend notifiziert.
Der Konzern BKB toleriert keinerlei Bestechung und Korruption. Zur Operationalisierung besteht konzernweit eine gültige Weisung zum Thema «Bestechung (Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung)». In dieser Weisung klar geregelt sind u.a. die Verbote der Vorteilsannahme durch Mitarbeitende der Bank sowie die Verbote der Vorteilsgewährung an Dritte durch Mitarbeitende der Bank. Zudem beinhaltet diese Weisung ein verpflichtendes systembasiertes Bewilligungsverfahren zur Annahme und Gewährung von zulässigen Vorteilen im Zusammenhang mit der geschäftlichen Tätigkeit der Mitarbeitenden. Ein jährlicher Bericht an die jeweilige Geschäftsleitung der beiden Banken sowie periodische Schulungen stellen zudem sicher, dass die Regeln allen Mitarbeitenden präsent sind und befolgt werden.
Wettbewerbsverhalten
Für das faire Verhalten im Wettbewerb mit Mitbewerbern und zur Verhinderung unzulässiger Wettbewerbsabreden im Geschäftskontakt hat der Konzern BKB Vorgaben nach dem Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen für alle Mitarbeitenden mittels einer Weisung und klaren Prozessen aufgestellt. So sind für das Verhalten im Kontakt und für Treffen mit Mitbewerbern und in Branchenverbänden klare Regeln definiert. Mit einem obligatorischen webbasierten Training zum Thema werden alle Mitarbeitenden regelmässig aus- und weitergebildet. Detaillierte Informationen im Intranet stellen zudem sicher, dass die Regeln allen Mitarbeitenden bekannt sind. Im Rahmen einer jährlichen Risikoanalyse wird das Risiko beurteilt und in einem Bericht an die jeweilige Geschäftsleitung und den jeweiligen Prüfungsausschuss der beiden Banken rapportiert.
Weissgeldstrategie
Für die Verhinderung der Entgegennahme von unversteuerten Vermögenswerten von Kundinnen und Kunden haben beide Konzernbanken klare Vorgaben definiert. Eine Eröffnung von neuen Geschäftsbeziehungen wird abgelehnt, wenn es Indizien für eine kundenseitige Absicht zur Steuerhinterziehung gibt oder wenn die Kundinnen bzw. Kunden eine schriftliche Bestätigung verweigern, dass sie die anwendbaren massgebenden steuerrechtlichen Vorschriften korrekt einhalten und auch künftig einhalten werden.
Der Konzern BKB verfolgt eine strikte Weissgeldstrategie.
Der Konzern BKB untersteht des Weiteren seit 2014 dem Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) und seit 2017 dem automatischen Informationsaustausch (AIA). Die erforderlichen Sorgfalts-, Informations- und Meldepflichten setzt der Konzern termin- und qualitätsgerecht um. Die Mitarbeitenden des Konzerns leisten weder Beratung noch Beihilfe zur Kapitalflucht, Steuerhinterziehung oder ähnlichen Handlungen. Sie beraten zudem Kunden im Rahmen von AIA und FATCA in keiner Art und Weise in steuerlichen und steuerrechtlichen Fragen.
Mit einer obligatorischen Schulung zum Thema werden die Mitarbeitenden aus- und weitergebildet. Im Rahmen einer jährlichen Risikoanalyse wird das Risiko beurteilt und in einem Bericht an die jeweilige Geschäftsleitung und den jeweiligen Prüfungsausschuss der beiden Banken rapportiert.
Umgang mit Interessenkonflikten
Der Konzern BKB ist bestrebt, sein Geschäft in einer Weise zu betreiben, dass die Interessen beider Banken und ihrer Mitarbeitenden – inklusive der Mitglieder der Geschäftsleitungen – den Interessen der Kundinnen und Kunden sowie weiterer Geschäftspartnerinnen und -partnern nicht entgegenstehen. Um dies zu erreichen, hat der Konzern BKB verschiedene interne Regeln erlassen, welche die Verhaltensweisen und Verantwortlichkeiten der Mitarbeitenden festlegen. Er hat Verfahren und Prozesse definiert, um Interessenkonflikte so früh wie möglich zu identifizieren, diese zu vermeiden oder die Benachteiligung von Dritten auszuschliessen.
Kann ein Interessenkonflikt nicht vermieden werden, so legt der Konzern BKB den Interessenkonflikt gegenüber den betroffenen Personen offen.
Die Kundinnen und Kunden werden über ein Informationsblatt über den Umgang mit Interessenkonflikten orientiert.
Alle Mitarbeitenden werden im Umgang mit Interessenkonflikten regelmässig geschult und sind gehalten, potenzielle und bestehende Interessenkonfliktsituationen zu melden sowie die Sachverhalte zu dokumentieren. Detaillierte Informationen im Intranet stellen zudem sicher, dass die Regeln allen Mitarbeitenden bekannt sind. Ein internes Gremium entscheidet über Vermeidungs- und Offenlegungsmassnahmen in grösseren Zusammenhängen. Das Gremium führt zudem ein Register wesentlicher Interessenkonflikte, einschliesslich der zugeordneten Massnahmen zu deren Vermeidung und zur Minderung des Risikos von Benachteiligungen. Das Register und die Massnahmen werden regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Das Gremium tagt regelmässig, nimmt jährlich eine Risikoanalyse vor und berichtet die Ergebnisse an die Geschäftsleitungen und Prüfungsausschüsse der beiden Banken.
Die Zugehörigkeit der Mitglieder des Bankrats sowie der Mitglieder der Geschäftsleitung des Stammhauses BKB zu Gremien und deren weiteren Tätigkeiten und Interessenbindungen sind im Corporate Governance Bericht offengelegt. Es liegen keine Kreuzbeteiligungen vor. Das Vorgehen bei Interessenkonflikten im Bankrat und in dessen Ausschüssen sowie in der Geschäftsleitung des Stammhauses BKB und deren Komitees ist im Corporate Governance Bericht in den Kapiteln 3.5 Interne Organisation und 3.6 Kompetenzregelung dargestellt. Für den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung der Bank Cler und deren Ausschüsse und Komitees gelten analoge Regeln.
Aktuelle Entwicklungen und Zahlen
(GRI 2-16, 2-26, 2-27, 205-1, 205-2, 205-3, 206-1)
Die generelle Aktualisierung der Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen ist wiederum per Jahresende erfolgt.
Im Berichtsjahr wurden weltweit rund 450 börsenkotierte Unternehmen eruiert, die den Richtlinien nicht entsprechen und die damit von Geschäften gemäss Geltungsbereich ausgeschlossen sind.
Die Liste dieser Unternehmen wurde von der internen Expertengruppe Sustainable Finance abgenommen. 2022 wurden beispielsweise im Anlagegeschäft Volkswagen und die Porsche Automobil Holding SE aufgrund von Vorwürfen der mutmasslichen Beschäftigung (Zwangsarbeit) von Personen der uigurischen Minderheit im SAIC Volkswagen (Xinjiang) Automotive Werk aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen. Seit 2024 sind die beiden Unternehmen des VW-Konzerns wieder ins investierbare Anlageuniversum aufgenommen worden, da sich der VW-Konzern vom umstrittenen Werk getrennt hat.
Auch 2024 wurden die geltenden Richtlinien von diversen Fachabteilungen geprüft und nach wie vor für gültig befunden. Ihr Geltungsbereich wurde im Berichtsjahr mit Blick auf passiv verwaltete Kollektivanlagen präzisiert. Neu sind passive/indexbasierte Anlagen explizit vom Geltungsbereich der Richtlinien ausgenommen, da bei diesen die Einhaltung der Liste von Unternehmen, die den Konzernrichtlinien nicht entsprechen, nicht gewährleistet werden kann. Konkrete Beispiele dafür sind die beiden BKB Sustainable Teilvermögen «Swiss Equities SPI® ESG» und «Swiss Bonds SBI® ESG AAA-BBB», bei denen jeweils die ESG-Indices der SIX repliziert werden.
Im Berichtsjahr kam es im Rahmen der BKB-Palette von strukturierten Produkten zu einer Kontroverse im Zusammenhang mit einer Rüstungsfirma. Aufgrund von prozessualen Ungereimtheiten wurde ein strukturiertes Produkt zu dieser Firma emittiert. Dies löste in der Folge eine negative Medienresonanz aus. Die BKB hat das Produkt umgehend vom Markt genommen, die Erstellungsprozesse überprüft, sodass künftig der Abgleich der investierbaren Universen bei der Emission von strukturierten Produkten strikt entlang der Konzernrichtlinien erfolgt.
Es ist der Bankleitung ein grosses Anliegen, dass illegales und unethisches Verhalten innerhalb der Bank vermieden wird oder möglichst frühzeitig erkannt und korrigiert werden kann. Die Mitarbeitenden sind angehalten, Hinweise auf mögliche Missstände ihren Vorgesetzten oder an weitere Stellen der Bank zu melden. Bei der internen Meldestelle ist im Berichtsjahr eine Meldung eingegangen, die noch in Bearbeitung ist.
Den Oberleitungsgremien wurden im Berichtsjahr keine kritischen Angelegenheiten zur Kenntnis gebracht, insbesondere auch keine wesentlichen Verstösse gegen den jeweiligen Verhaltenskodex.
Im Berichtsjahr gab es beim Konzern BKB keine wesentlichen Verstösse gegen Gesetze und Verordnungen und es mussten auch keine Geldbussen für Verstösse gegen Gesetze und Verordnungen in früheren Jahren bezahlt werden.
Der Konzern BKB verzeichnet im Berichtsjahr keine Fälle im Zusammenhang mit Bestechung und Korruption. Hierbei wurden sämtliche Reports der jeweiligen Hauptsitze und der Geschäftsstellen, auch als Betriebstätte bezeichnet, gemäss Antragssystem geprüft. Es konnten keine erhebliche Korruptionsrisiken ermittelt werden. Sämtliche Mitglieder des Bankrats, Verwaltungsrats, Konzern- und Geschäftsleitungen sowie die Mitarbeitenden beider Banken haben Kenntnis über die Pflicht zur Einhaltung der geltenden Weisung «Bestechung (Vorteilsannahme und Vorteilsgewährung)» im Konzern BKB sowie der damit verbundenen Verhaltenspflichten. Im Berichtsjahr gab es keine auf die Konzernbanken ausgerichteten anhängigen oder abgeschlossenen Klagen aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten bzw. Kartell- und Monopolbildung.
Die drei Ziele zum Schutz der Reputation des Konzerns BKB als nachhaltiges Unternehmen wurden somit im Berichtsjahr erreicht: Es gab keine Verstösse gegen die kantonalen, nationalen und internationalen gesetzlichen Vorschriften. Die Selbstverpflichtungen bzw. Selbstregulierungen im Bereich Sustainable Finance wurden eingehalten. Und mit dem vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht erfüllt der Konzern BKB die GRI-Standards 2021 und orientiert sich an den Empfehlungen von TCFD und PCAF.
Ausblick
Die bereits etablierten periodischen Schulungen werden durch weitere themenfokussierte Sensibilisierungsaktivitäten ergänzt. Dies stellt sicher, dass das Bewusstsein der Mitarbeitenden für die verschiedenen Themen inkl. Risiken und adäquaten risikomindernden Massnahmen im Bereich Compliance und Geschäftsethik gestärkt wird.