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Transparenz über nichtfinanzielle Belange

8.1 Emittenten, die nicht dem OR unterstehen

Diesbezüglich wird auf den separaten Bericht zur Nachhaltigkeit inklusive den Berichtspunkten zur Transparenz über nichtfinanzielle Belange mit Angaben über Umweltbelange (insbesondere die CO2-Ziele), Sozialbelange, Arbeitsnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung der Korruption verwiesen.

Bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts orientiert sich die Basler Kantonalbank als öffentlich-rechtliche Anstalt an den Richtlinie betr. Informationen zur Corporate Governance der SIX Exchange Regulation AG, welche ihrerseits auf den Art. 964a Abs. 1 Ziff. 2 und 3 des OR verweist.