Archiv Download
Suche

Zinsrisiko im Bankenbuch

IRRBBA: Zinsrisiken – Ziele und Richtlinien für das Zinsrisikomanagement des Bankenbuchs
a) Definition des IRRBB zum Zwecke der Risikosteuerung und -messung

Im Konzern BKB wird zwischen den folgenden drei Zinsrisikoarten unterschieden:

b) Strategien zur Steuerung und Minderung des IRRBB

Im übergeordneten Reglement zum Risikomanagement (Konzern und Konzernfinanzgesellschaften) hat der Bankrat für den Konzern BKB und die beiden Konzernfinanzgesellschaften, das Stammhaus BKB und die Bank Cler, sein Rahmenwerk für ein angemessenes Risikomanagement, unter anderem für Marktrisiken, festgelegt. Unter Einhaltung dieser Vorgaben ist das ALCO (Asset Liability Committee) der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft für die Steuerung der Zinsrisiken im Bankenbuch verantwortlich. Das ALCO der Basler Kantonalbank delegiert die Bewirtschaftung des Zinsrisikos innerhalb dieser Rahmenbedingungen an die Abteilung Treasury. Durch diese klar strukturierten Rahmenbedingungen, Rollenverteilungen und Verantwortlichkeiten wird eine wirksame, nachhaltige und in die bankweiten Risikomanagement-Prozesse integrierte Bewirtschaftung des Zinsrisikos ermöglicht. Hauptziel ist die Erreichung eines nachhaltigen Zinserfolgs unter Einhaltung der Vorgaben aus den regulatorischen und ökonomischen Stressszenarien.

Der Bankrat legt in einer Risikotoleranz-Vorgabe (RTV) übergeordnete Risikolimiten und Schwellenwerte für die Steuerung des IRRBB im Stammhaus und im Konzern BKB fest. Die RTV für die Bank Cler wird vom Verwaltungsrat erlassen. Auf untergeordneter Stufe definiert das ALCO weitere Risikolimiten und Schwellenwerte, welche ausserordentliche Positionierungen oder Volatilitäten per Ampelsystem begrenzen. Die Oberleitungsgremien werden quartalsweise sowie anlassbezogen über die Einhaltung der Limiten informiert. Das Treasury (Stammhaus) und die jeweilige Risikokontrolle berichten zudem wöchentlich, monatlich und anlassbezogen an das jeweilige ALCO über die Einhaltung der festgelegten Limiten und die Massnahmen, die zur Steuerung des Zinsrisikos notwendig sind. Das Treasury (Stammhaus) gibt im Falle der Bank Cler die vom ALCO beschlossenen Massnahmen bei der Abteilung Handel der BKB in Auftrag. Im Falle des Stammhauses werden die vom ALCO beschlossenen Massnahmen für überjährige Geschäfte durch das Treasury (Stammhaus) bei der Abteilung Handel der BKB in Auftrag gegeben. Bei unterjährigen Geschäften im Stammhaus erfolgt die Umsetzung der vom ALCO beschlossenen Massnahmen direkt durch die Abteilung Handel der BKB. Die Abteilung Risikokontrolle der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft überwacht und misst die Zinsrisiken, informiert bei Überschreitungen die zuständigen Gremien und stellt die Messdaten zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung.

Im makroökonomischen Umfeld besteht eine gewisse Ungewissheit bezüglich der zukünftigen Zinsentwicklung. Um auch in einem unsicheren Marktumfeld einen nachhaltigen und möglichst stabilen Zinserfolg zu erreichen, wird die Zinsänderungsrisikotoleranz der beiden Konzernfinanzgesellschaften über die strategische Anlage der eigenen Mittel in CHF definiert (ALM-Benchmark-Strategie). Bei Fremdwährungen wird kein strategisches Zinsrisikomanagement betrieben, aber die Absicherung der Positionen sichergestellt. Die Überprüfung der Strategie erfolgt durch das Treasury (Stammhaus) resp. die Risikokontrolle (Bank Cler). Im Anschluss an die Begutachtung der Strategie durch die Geschäftsleitung und den Risikoausschuss der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft wird diese dem Bankrat (Stammhaus) resp. dem Verwaltungsrat (Bank Cler) zur Genehmigung vorgelegt. Nach der Bestimmung der Rahmenbedingungen bezüglich der Risikotoleranz durch die Oberleitungsorgane erfolgt die operative Umsetzung wiederum durch das Treasury (Stammhaus).

Im taktischen Zinsrisikomanagement werden die optimale Bilanzstrukturportfolio-Steuerung des Zinsrisikos sowie eine effiziente Umsetzung der ALM-Benchmark-Strategie angestrebt. Dabei wird die taktische Zinssensitivität, welche die Abweichung von der strategischen Zinssensitivität widerspiegelt, gesteuert. Ist die taktische Zinssensitivität in allen Laufzeitgaps 0, wird die ALM-Benchmark-Strategie zu 100 % ausgeführt. Die maximale Abweichung der taktischen Positionierung von der ALM-Benchmark-Strategie wird in den Risikotoleranz-Vorgaben durch die Oberleitungsorgane über Value-at-Risk-Limiten begrenzt.

c) Periodizität der Berechnung und Beschreibung der IRRBB-Messgrössen

Die beiden Konzernfinanzgesellschaften identifizieren, messen, überwachen und kontrollieren die Zinsrisiken im Bankenbuch wöchentlich, monatlich und anlassbezogen. Die Risikolimite und der Schwellenwert für das standardisierte Zinsschockszenario gemäss FINMA-Rundschreiben 2019/2 «Zinsrisiken – Banken» (paralleler Schock nach oben) und das Modellrisiko aus der Replikation der Bodensatzprodukte (siehe hierzu Abschnitt g, Ziffer 5) gelten für die monatlichen Messungen. Im FINMA-Rundschreiben 2019/2 «Zinsrisiken – Banken» werden für die Durchführung regulatorischer Stresstests sechs standardisierte Zinsschockszenarien vorgegeben. In der RTV wird das erste dieser Szenarien (standardisiertes Zinsschockszenario [paralleler Schock nach oben]) limitiert: Der Barwertverlust im Bilanzstrukturportfolio im Verhältnis zum Kernkapital bei einer parallelen Verschiebung der Zinskurve nach oben in Abhängigkeit der Währung (z.B. +150 bp für CHF). Diese Risikolimite begrenzt den Spielraum der Oberleitungsorgane bei der Festlegung der ALM-Benchmark-Strategie. Der taktische Value at Risk für die Abweichung von der ALM-Benchmark-Strategie wird wöchentlich bestimmt. Diese drei Messgrössen werden durch die Oberleitungsorgane in den Risikotoleranz-Vorgaben begrenzt. Des Weiteren hat das ALCO der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft auf wöchentlicher sowie monatlicher Basis einzuhaltende Schwellenwerte für die Zinssensitivität gegenüber der ALM-Benchmark-Strategie eingeführt.

Als Messgrössen für das IRRBB werden die Barwertänderungen der Eigenmittel (ΔEVE) sowie Änderungen der geplanten Erträge (ΔNII) betrachtet. Für die interne Steuerung wird barwertig jeweils der Aussenzins (Kundenzins) mit einer risikofreien Zinskurve (Innenzins) diskontiert. Für die Value-at-Risk-Berechnung wird eine historische Simulation verwendet, indem die (barwertigen) Zinssensitivitäten mit historischen Zinssatzveränderungen multipliziert werden.

d) Implementierte Zinsschock- und Stressszenarien

Im Konzern BKB werden die folgenden Szenarien betrachtet:

Die internen barwertigen Zinsschockszenarien sollen dazu dienen, die ALM-Benchmark-Strategie der jeweiligen Konzernfinanzgesellschaft einzuhalten. Die internen, realistischen, historischen sowie hypothetischen Zinsszenarien erklären mögliche periodische Zinserfolgseffekte im Zeitablauf. Darüber hinaus werden die Basisrisiken durch einen Stresstest begrenzt.

e) Abweichende Modellannahmen im Vergleich zur Tabelle IRRBB1

ΔNII-Messgrösse: Die ΔNII-Berechnung erfolgt bankintern, aufbauend auf der Mittelfristplanung, und orientiert sich an der Planbilanz, den geplanten Margen und den erwarteten Marktzinssätzen.

ΔEVE-Messgrösse: Im Falle des internen Reportings für den Konzern wird das Zinsrisiko ohne Konsolidierung berechnet, da die Konsolidierungsberichte erst nach der Veröffentlichung der internen Berichte verfügbar sind.

Zusätzlich zu den sechs standardisierten Zinsschockszenarien gemäss FINMA-Rundschreiben 2019/2 «Zinsrisiken – Banken» werden intern auch ΔEVE-Messgrössen verwendet, bei denen das Eigenkapital nicht ausgeschlossen ist. Absicherungsentscheide werden aufgrund eines Benchmarks mithilfe der taktischen Sensitivität getroffen. Diese berücksichtigt die Sensitivität des Eigenkapitals und bildet die Grundlage zur Berechnung des taktischen Value at Risk für die Abweichung von der ALM-Benchmark-Strategie und bei der Bewertung von Drehrisiken der Zinsstrukturkurve.

f) Absicherung des IRRBB

Die Absicherung der Zinsrisiken wird im Konzern BKB ausschliesslich über Derivate und Instrumente, welche unter der Kontrolle der Konzernfinanzgesellschaften sind, getätigt. Die Konzernfinanzgesellschaften versuchen nicht, das Kundengeschäft zum Zwecke der Zinsrisikoreduktion zu beeinflussen. Derivate dürfen nur eingegangen werden, wenn sie den Value at Risk für die Abweichung von der ALM-Benchmark-Strategie reduzieren oder wenn sie die Zinssensitivität des Bankenbuches gegenüber Marktzinsschwankungen in einem Laufzeitband oder von Drehrisiken verringern. Derivative Absicherungen können jederzeit aufgelöst werden. Da das Stammhaus BKB eine eigene Handelsabteilung betreibt, schliessen die Konzernfinanzgesellschaften Derivate aus dem Bankenbuch lediglich mit der Handelsabteilung des Stammhauses BKB ab. Diese ist dafür verantwortlich, dass alle intern abgeschlossenen Derivate mit externen Geschäften abgedeckt sind. Dabei müssen insbesondere die internen und regulatorischen Vorgaben zum Hedge Accounting berücksichtigt werden.

g) Modellierungs- und Parameterannahmen in den Barwert- und Ertragsszenarien

Annahmen zu ΔEVE

Annahmen zu ΔNII

Die geplanten Erträge werden intern im Zuge der jährlichen Mittelfristplanung ebenfalls anhand verschiedener interner Szenarien simuliert. Neben Annahmen zur Zinsentwicklung werden dabei auch unterschiedliche Geschäftsstrategien sowie das Kundenverhalten modelliert. Als Grundlage dient ein Basisszenario, das die Entwicklung der Erträge unter den Planungsannahmen in einem normalen Marktumfeld beschreibt. Aufbauend darauf werden weitere Stressszenarien definiert, mit denen die Entwicklung der Erträge unter extremen Marktentwicklungen gegenüber dem Basisszenario dargestellt werden (siehe hierzu Abschnitt d).

Weitere Annahmen:

IRRBBA1: Zinsrisiken – quantitative Informationen zu Positionsstruktur und Zinsneufestsetzung

Volumen in Mio. CHF

Durchschnittliche Zinsneufestsetzungsfrist (in Jahren)

Maximale Zinsneufestsetzungsfrist (in Jahren) für Positionen mit modellierter (nicht deterministischer) Bestimmung des Zinsneufest- setzungsdatums

Total

davon CHF

davon andere wesentliche Währungen, die mehr als 10 % der Vermögens- werte oder Verpflichtungen der Bilanzsumme ausmachen

Total

davon CHF

Total

davon CHF

Bestimmtes Zinsneufest- setzungs- datum

Forderungen gegenüber Banken

5 201

3 771

-

0,1

0,1

-

-

Forderungen gegenüber Kunden

3 051

2 226

-

2,4

2,6

-

-

Geldmarkthypotheken

6 379

6 379

-

0,0

0,0

-

-

Festhypotheken

26 903

26 903

-

3,8

3,8

-

-

Finanzanlagen

1 714

1 714

-

3,2

3,2

-

-

Forderungen aus Zinsderivaten1

26 925

19 536

-

3,6

4,3

-

-

Verpflichtungen gegenüber Banken

6 120

1 350

-

0,1

0,3

-

-

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen

4 766

3 366

-

0,3

0,4

-

-

Kassenobligationen

268

268

-

1,4

1,4

-

-

Anleihen und Pfandbriefdarlehen

11 112

11 004

-

6,4

6,4

-

-

Verpflichtungen aus Zinsderivaten1

26 818

25 001

-

3,9

4,0

-

-

Unbestimm- tes Zinsneu- festsetzungs- datum

Forderungen gegenüber Banken

3 784

1 237

-

0,0

0,0

-

-

Forderungen gegenüber Kunden

288

270

-

0,0

0,0

-

-

Variable Hypothekarforderungen

543

543

-

0,1

0,1

-

-

Verpflichtungen auf Sicht in Privatkonti und Kontokorrentkonti

14 390

13 182

-

1,5

1,6

-

-

Übrige Verpflichtungen auf Sicht

3 005

1 529

-

0,0

0,0

-

-

Verpflichtungen aus Kundeneinlagen, kündbar, aber nicht übertragbar (Spargelder)

10 445

10 329

-

2,3

2,3

-

-

Total

151 713

128 608

-

2,9

3,2

10,0

10,0

1Bestand an Zinsderivaten: 26,9 Mrd. CHF. Der Doppelausweis, sowohl unter den Forderungen wie auch unter den Verpflichtungen, ist technisch bedingt.

IRRBB1: Zinsrisiken – quantitative Informationen zu Barwert und Zinsertrag

∆EVE (Änderung des Barwerts)

∆NII (Änderung des Ertragswerts)1

31.12.2024

31.12.2023

31.12.2024

31.12.2023

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

in 1000 CHF

Parallelverschiebung nach oben

–460 860

–416 006

45 623

21 285

Parallelverschiebung nach unten

515 120

464 184

–46 331

–21 217

Steepener-Schock

–160 836

–141 916

Flattener-Schock

74 317

63 972

Anstieg kurzfristiger Zinsen

–99 484

–91 936

Sinken kurzfristiger Zinsen

101 769

93 844

Maximum2

–460 860

–416 006

–46 331

–21 217

Periode

31.12.2024

31.12.2023

Kernkapital (Tier 1)

4 557 387

4 447 122

1Zur Berechnung von ΔNII wurden die Bilanzbestände gemäss FINMA-Rundschreiben 2019/2 «Zinsrisiken – Banken» konstant gehalten. Flüssige Mittel werden gemäss den Erläuterungen der Zinsrisikomeldung zur Berechnung von ΔNII nicht berücksichtigt, auch nicht die applizierten Negativzinssätze der SNB.

2Das Maximum entspricht dem grössten Barwertverlust resp. dem grössten Ertragseinbruch unter den betrachteten Zinsszenarien.