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Rechte der Inhaber von Partizipationsscheinen

6.1 Stimmrechtsbeschränkung und -vertretung

Der Besitz von Partizipationsscheinen der Basler Kantonalbank repräsentiert ein Miteigentum an der Basler Kantonalbank. Er ist verbunden mit einem entsprechenden Anteil am Eigenkapital der Basler Kantonalbank und einem vom Geschäftsgang abhängigen Anspruch auf einen Anteil am Jahresgewinn in Form einer Dividende. Die Inhaber von Partizipationsscheinen verfügen über keine Mitwirkungsrechte, insbesondere über keine Stimmrechte und keine damit zusammenhängenden Rechte. Demzufolge bestehen keine Stimmrechtsbeschränkungen und -vertretungen.

6.2 Statutarische Quoren

Der Versammlung der Partizipanten (PS-Versammlung) kommt keine Organfunktion zu.

6.3 PS-Versammlung

Es wurde keine PS-Versammlung durchgeführt. Stattdessen wurde die Nähe zu den Kundinnen und Kunden, zur Bevölkerung und zu den Investorinnen und Investoren im Rahmen diverser Anlässe zum 125-Jahr-Bestehen der Basler Kantonalbank unter dem Motto «Zeit, danke zu sagen» gepflegt. Die Informationen zum Geschäftsergebnis werden auf  digitalem Weg kommuniziert.

6.4 Eintragungen im Aktienbuch

Die BKB-Partizipationsscheine sind Inhaberpapiere, weshalb auch kein Aktienbuch geführt wird.