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Menschenrechte bei Finanzgeschäften und Beschaffung

Relevanz und Wirkungen

(GRI 3-3 a. und b.)

Menschenrechte dienen dem Schutz der Würde jedes Menschen. Finanzinstitute können dazu ihren Beitrag leisten, in dem sie in ihrer operativen Geschäftstätigkeit (beispielsweise in der Beschaffung von Dienstleistungen und Gütern bei Firmen, auf menschenwürdige Arbeitsbedingungen achten) oder indirekt bei ihren Finanzdienstleistungen (z.B. durch das Prüfen, ob Unternehmen in Menschenrechtsverletzungen involviert sind) Vorsichtsmassnahmen ergreifen. Denn jegliche direkte oder indirekte Involvierung in Menschenrechtsverletzungen könnte, zusätzlich zum Schaden für die Betroffenen, negative Folgen für die Reputation des Konzerns BKB und potenziell weitergehende Risiken im Rahmen ihrer Sorgfaltspflichten haben.

Die Berücksichtigung und aktive Kommunikation von Mindeststandards in Sachen Menschenrechte und Nachhaltigkeit in der Beschaffung ist sodann ein Marktsignal an Partner und Lieferanten für eine sozialverträgliche und umweltfreundliche Herstellung von Gütern und Dienstleistungen. Sie stärkt die Glaubwürdigkeit der Nachhaltigkeitsbemühungen des Konzerns. Im Anlage- und Kreditgeschäft reduziert die Prüfung der Involvierung von börsenkotierten Unternehmen in allfällige Menschenrechts-Kontroversen im Rahmen der Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen entsprechende Risiken für den Konzern BKB. Weiter ermöglicht sie den beiden Konzernbanken, ihre Kundinnen und Kunden transparent zu informieren und sie zu sensibilisieren. Dies stärkt die Glaubwürdigkeit des Konzerns als verantwortungsbewusster Finanzdienstleister.

Menschenrechte im Kerngeschäft

(GRI 3-3 c. bis f.)

Mit dem Beschluss zur Einführung der Richtlinie «Internationale Arbeitsgrundrechte» im Jahr 2019 und deren Umsetzung im Jahr 2020 bekennt sich der Konzern BKB zur Einhaltung der vier Grundprinzipien der International Labour Organisation (ILO) und ergreift Massnahmen, um im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit direkte oder indirekte Verstösse gegen diese Prinzipien zu vermeiden. So empfiehlt der Konzern BKB etwa aktiv keine Wertschriften von Unternehmen zum Kauf, die gemäss dem Datenprovider MSCI ESG in gravierende Kontroversen bezüglich der Einhaltung der ILO-Grundprinzipien sowie weiterer grundlegender Arbeitsrechte verwickelt sind. Der Erwerb von Wertschriften dieser Unternehmen wird im Rahmen von Mandatslösungen oder bei den eigenen aktiv verwalteten Kollektivanlagen ausgeschlossen und im Beratungsgeschäft nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch hin getätigt. Im Weiteren werden an solche Unternehmen keine Kredite vergeben.

Im Firmenkundengeschäft schätzt der Konzern BKB seine direkte Risikoexposition grundsätzlich als moderat ein, da er hier vorwiegend im Inland tätig ist (89 % der Firmenkunden des Konzerns sind in der Schweiz domiziliert).

Bei den eigenen Finanzanlagen gelten die Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen und somit die Richtlinie «Internationale Arbeitsgrundrechte» ebenfalls. Entsprechend finden keine Investitionen in Unternehmen statt, die diesen Richtlinien nicht entsprechen.

Weitere Informationen zur Herangehensweise enthält der Abschnitt Richtlinien zu kontroversen Umwelt- und Sozialthemen. Detaillierte Informationen zur Richtlinie des Stammhauses BKB und der Bank Cler bieten die Webseiten der beiden Konzernbanken.

Menschenrechte im Edelmetall-Geschäft

(GRI 3-3 c. bis f.)

Der Konzern BKB importierte im Jahr 2024 keine unverarbeiteten Mineralien und Metalle. Zudem bearbeitete der Konzern im Jahr 2024 keine Mineralien und Metalle. Daher ist der Konzern von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten gemäss den Artikeln 964j–964l Obligationenrecht befreit.

Bei den Edelmetallen des Konzerns besteht kein offensichtlicher Verdacht auf Kinderarbeit und auch die Prüfung auf einen begründeten Verdacht auf Kinderarbeit hat ergeben, dass kein Verdacht vorliegt. Somit ist der Konzern auch von den Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten bezüglich Kindearbeit gemäss den Artikeln 964j–964l Obligationenrecht befreit.

Der Konzern BKB bezog im Jahr 2024 jegliche Edelmetall-Barren-Produkte bei der Raffiniere Valcambi SA mit Sitz in Balerna, Schweiz.

Valcambi ist Teil der «London Good Delivery List of Acceptable Refiners» und verfügt über die entsprechenden Zertifikate für Gold und Silber (10. Juli 2024) sowie Platin und Palladium (18. April 2024). Valcambi SA lässt die Einhaltung der Anforderungen bezüglich der Beschaffung von Gold und Silber gemäss der «LBMA Responsible Gold and Silver Guidance» seit dem Jahr 2012 durch unabhängige Dritte überprüfen. Dies erfolgt im Rahmen eines «Reasonable Assurance and Compliance Report»; der aktuellste Bericht umfasst die Periode vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023.

Um eine ethische und verantwortungsvolle Unternehmensführung sicherzustellen und insbesondere Verstösse gegen Menschenrechte zu vermeiden, unterhält Valcambi SA eine entsprechende Governance. Diese umfasst mehrere Richtlinien, die auf der Webseite von Valcambi SA eingesehen werden können. Weitere Informationen zu Valcambi SA und seinem Engagement können dem Nachhaltigkeitsbericht von Valcambi entnommen werden.

Für die Edelmetalle Platin und Palladium lässt Valcambi SA die Anforderungen gemäss LPPM seit dem Jahr 2019 durch unabhängige Dritte überprüfen. Dazu wird ein «Reasonable Assurance and Compliance Report» erstellt; der aktuellste Bericht umfasst die Periode vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023.

Alle Edelmetall-Barren-Produkte des Stammhauses BKB stammen somit von einer LBMA- und LPPM akkreditierten Raffinerie.

Die LBMA und LPPM akkreditierten Hersteller müssen sich strengen Prüfungsverfahren unterziehen. Die Einhaltung der Standards wird regelmässig überprüft. Zu den Standards gehört unter anderem, dass alle gängigen Gesetze und ein «Code of Conduct» eingehalten wird, der Kinderarbeit verbietet und die Einhaltung von Menschenrechten regelt. Edelmetalle aus Konfliktregionen oder zweifelhafter Herkunft dürfen nicht verwendet werden. Der Konzern BKB hat im Frühjahr 2024 in einer internen Richtlinie das Grundprinzip verankert, dass bis auf Weiteres nur Edelmetall-Barren von LBMA- oder LPPM-akkreditierten Herstellern eingekauft werden dürfen.

Seit 2019 bietet das Stammhaus BKB Fairtrade Max Havelaar zertifizierte Goldbarren in den Stückelungen 1, 5, 10 und 20 Gramm (letzteren seit 2022) an. Im Jahr 2022 hat das Stammhaus BKB zudem den weltweit ersten Goldfonds mit physisch hinterlegten 1 Kilogramm Fairtrade-Goldbarren lanciert. Jegliches Fairtrade-Gold bezog das Stammhaus BKB im Jahr 2024 von Valcambi SA. Dieses Fairtrade-Gold stammt aus kleingewerblichen Minen in Peru, die für Max Havelaar von Flocert unabhängig kontrolliert werden. Flocert ist eine der weltweit führenden Sozialaudit- und Verifizierungsstellen und der globale Zertifizierer für Fairtrade. Zusätzlich werden die kleingewerblichen Minen durch die Raffinerie Valcambi SA periodisch auf die Einhaltung der entsprechenden Richtlinien überprüft.

Menschenrechte in der weiteren Beschaffung

(GRI 3-3 c. bis f.)

Gemäss den Vorgaben der «Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit» (VSoTr) hat der Konzern BKB auch 2024 wieder eine Risikoprüfung auf Kinderarbeit bei seinen Produkten und Dienstleistungen, die er einkauft und abgibt, durchgeführt.

Bei den Produkten und Dienstleistungen, die der Konzern anbietet (zum Edelmetall-Geschäft siehe Abschnitt oben) und abgibt, besteht in der vorgelagerten Lieferkette kein begründeter Verdacht auf Kinderarbeit. Dies hat die Risikoprüfung ergeben. Somit ist der Konzern von diesbezüglichen Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten befreit.

Der Konzern BKB hat in Bezug auf die VSoTr trotzdem weitere Massnahmen ergriffen. Bereits im Jahr 2021 wurde die Nachhaltigkeitsvereinbarung für Lieferanten überarbeitet und eingeführt. Mit der Bestätigung garantieren die Lieferanten unter anderem, dass sie gewisse soziale Mindeststandards, wie keine Kinderarbeit, einhalten. Bei der Definition von Kinderarbeit stützt sich der Konzern auf die ILO Übereinkommen Nr. 138 (Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung) und Nr. 182 (schlimmste Formen der Kinderarbeit). Zudem hat der Konzern seine Weisung zum Einkauf von Gütern bezüglich Kinderarbeit dahingehend ergänzt, dass die Produkte und Dienstleistungen, die der Konzern anbietet oder abgibt (wie Debit- und Kreditkarten, Give-Aways, Zaktionen), in einem Land hergestellt werden müssen, dessen «Due diligence response» von UNICEF im «Children's Rights in the Workplace Index» als «Basic» eingestuft sein müssen. Zum Edelmetall-Geschäft siehe den vorangehenden Abschnitt. Weitere Informationen enthält das Kapitel Nachhaltige Beschaffung.

Im Berichtsjahr wurden keine (potenziellen) Menschenrechtsverletzungen durch Lieferanten gemeldet.