Grundlagen
Der vorliegende statutarische Einzelabschluss nach dem True-and-Fair View-Prinzip vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, der Finanz- und der Ertragslage im Rahmen der gesetzlichen Bewertungsvorschriften. Die der Konzernrechnung zugrunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze finden grundsätzlich auch bei der Erstellung des Abschlusses des Stammhauses Basler Kantonalbank Anwendung.
Beteiligungen
Unter den «Beteiligungen» werden alle im Eigentum der Bank befindlichen Beteiligungstitel von Unternehmen, die mit der Absicht der dauernden Anlage gehalten werden, unabhängig vom stimmberechtigten Anteil bilanziert.
Alle Beteiligungen werden zum Anschaffungswert abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Wertberichtigungen bzw. nach dem Niederstwertprinzip bilanziert. Eine Abschreibung wird als betriebswirtschaftlich notwendig beurteilt, wenn der Buchwert über dem anteiligen Eigenkapital der Beteiligungsgesellschaft liegt oder sonstige Anzeichen einer Wertbeeinträchtigung am Bilanzstichtag vorliegen. Unbedeutende Beteiligungen werden generell sofort im Jahr des Erwerbs über die Position «Wertberichtigungen auf Beteiligungen sowie Abschreibungen auf Sachanlagen und immateriellen Werten» vollständig abgeschrieben. Eine Zuschreibung erfolgt bis höchstens zum gesetzlichen Höchstwert, sofern der unter den Anschaffungswert gefallene Wert in der Folge wieder steigt. Bei nicht kotierten Gesellschaften erfolgt eine Zuschreibung nur, wenn sie nachhaltig ist und 500 000 CHF übersteigt. Die Verbuchung der Zuschreibung erfolgt über den «Ausserordentlichen Ertrag».
Im Falle von Beteiligungen, über welche die Bank einen bedeutenden Einfluss ausüben kann, werden im Anhang zum Abschluss die Auswirkungen einer theoretischen Anwendung der Equity-Methode offengelegt. Aktuell verfügt die Basler Kantonalbank über zwei Beteiligungen, bei welchen sie bedeutenden Einfluss ausüben kann.
Gemäss Rechnungslegungsverordnung-FINMA Art. 2 Bst. i besteht ein bedeutender Einfluss ab einem Anteil von mindestens 20 Prozent am stimmberechtigten Kapital.
Reserven für allgemeine Bankrisiken
Die Bildung und die Auflösung erfolgen ausschliesslich über die Position «Veränderungen von Reserven für allgemeine Bankrisiken».
Gesetzliche Kapitalreserve, gesetzliche Gewinnreserve und freiwillige Gewinnreserve
Die Äufnung der «Gesetzlichen Gewinnreserve» erfolgt gemäss den Vorschriften des Obligationenrechts. Die Bildung der «Freiwilligen Gewinnreserve» wird aufgrund von Statuten (BKB-Gesetz) und/oder Beschlüssen des Regierungsrats vorgenommen. Differenzen zwischen zufliessenden Mitteln und Buchwert aus der Veräusserung von eigenen Kapitalanteilen werden der «Gesetzlichen Gewinnreserve» zugeschrieben (Mehrwert) bzw. belastet (Minderwert).
Auslagerung von Geschäftsbereichen (Outsourcing)
Die Basler Kantonalbank lagert die folgenden als Outsourcing beschriebenen Geschäftsbereiche aus:
Outsourcing-Partner | Geschäftsbereich |
Finastra Switzerland GmbH, Baden | Betrieb Service Bureau |
HypothekenZentrum AG, Zürich | Aufbewahrung von physischen Schuldbriefen |
Leonteq Securities AG, Zürich | Emission und Vertrieb Strukturierte Produkte |
mesoneer AG, Wallisellen | Online-Identifizierung (Digital Onboarding) |
Microsoft Ireland Operations Limited, Dublin (Irland) | Betrieb Notfallumgebung Handelsapplikationen und Risk-DB, Betrieb Balance Sheet Manager, Betrieb Exchange Online |
PPA GmbH, Glattbrugg | Kreditrisikomanagement (Bilanzanalyse für Firmenkunden) |
RSN Risk Solution Network AG, Zürich | Kreditrisikomanagement (Rating-Ermittlung) |
SIX SIS AG, Olten | Treuhänderische Verwaltung von Register-Schuldbriefen betreffend den vom HypothekenZentrum AG erworbenen Hypothekarforderungen (CAT) |
SPS Switzerland AG, Zürich | Druck, Verpackung und Versand Kundenkorrespondenz (Massenoutput) |
Swisscom (Schweiz) AG, Ittigen | Betrieb Kernbankensystem, Zahlungsverkehrssysteme und IT-Infrastruktur Services, Verarbeitungsprozesse Wertschriften und Zahlungsverkehr sowie eSteuerauszug CH und Rückforderung VST/Ausländische Quellensteuer |
Viseca Payment Services SA, Zürich | Abwicklung Zahlkartengeschäft Visa Debitkarte |
Wüest Partner AG, Zürich | Liegenschaftsbewertung und Auswertung Hypothekarkreditportfolio |
Die beschriebenen Auslagerungen wurden im Sinne der FINMA-Vorschriften mit detaillierten Service Level Agreements (SLA) beziehungsweise durch jeweilige Vertragswerke geregelt. Im Rahmen dieser Outsourcing-Lösungen werden keine Kundendaten ins Ausland übertragen. Sämtliche Mitarbeitenden der erwähnten Dienstleister sind in Bezug auf alle Daten dem Geschäftsgeheimnis der Bank und dem Bankkundengeheimnis unterstellt.
Änderung der Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze haben sich gegenüber dem Vorjahr nicht wesentlich verändert.
Firma, Rechtsform und Sitz der Bank
Für die Erläuterungen über Firma, Rechtsform und Sitz der Bank wird auf das Kapitel Erläuterungen im Konzern im Anhang des Konzerns verwiesen.
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Es sind keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag eingetreten, die einen massgeblichen Einfluss auf die Vermögens, Finanz- und Ertragslage der Bank per 31. Dezember 2024 haben.
Risikomanagement
Für die Erläuterungen des Risikomanagements (inkl. Risikobeurteilung) im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel Erläuterungen des Risikomanagements im Anhang Konzern verwiesen.
Angewandte Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs
Für die Erläuterungen der angewandten Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel Angewandte Methode zur Identifikation von Ausfallrisiken und zur Festlegung des Wertberichtigungsbedarfs im Anhang des Konzerns verwiesen.
Bewertung der Deckungen
Für die Erläuterungen zur Bewertung der Deckungen im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel Bewertung der Deckungen im Anhang des Konzerns verwiesen.
Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting
Für die Erläuterungen zur Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting im Stammhaus Basler Kantonalbank wird auf das Kapitel Geschäftspolitik beim Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten und Hedge Accounting im Anhang des Konzerns verwiesen.