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Nachhaltigkeitsrisiken

Unter Nachhaltigkeitsrisiken werden die nichtfinanziellen Risiken OR nach Art. 964b verstanden, also die Risiken bzgl. der Umweltbelange (inkl. Klimarisiken), der Sozialbelange, der Arbeitnehmerbelange, der Menschenrechte und der Korruptionsbekämpfung. Die diesbezügliche Risikoanalyse ist Teil der Sorgfaltsprüfung bzgl. der nichtfinanziellen Belange gemäss OR nach Art. 964b.

Das Eintreten von nichtfinanziellen Risiken kann zu finanziellen Verlusten oder Reputationsschäden führen. Nachhaltigkeitsrisiken werden nicht als eigene Risikokategorie definiert, sondern stellen Treiber der bestehenden Risikokategorien dar und sind entsprechend ins Management der einzelnen Risikoarten zu integrieren. Von besonderer Relevanz sind die finanziellen Klimarisiken, die wiederum in Transitionsrisiken und physische Risiken unterteilt werden. Zu weiteren Ausführungen hierzu wird auf den Berichtsteil Nachhaltigkeit, Klimabelange verwiesen.

Im Bereich Menschenrechte wird aufgrund von OR nach Art. 964j-l und gemäss der Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metalle aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit jährlich eine Risikoprüfung im Konzern BKB durchgeführt. Zu weiteren Ausführungen hierzu wird auf den Berichtsteil Nachhaltigkeit, Menschenrechte bei Finanzgeschäften und Beschaffung verwiesen.